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FAQ zur HanseMerkur Tierversicherung – Beratung, Service & Online-Abschluss

FAQ Tierversicherung

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um deine Tierversicherung – verständlich erklärt und mit der Möglichkeit, direkt online bei hm-Tierversicherung abzuschließen oder uns zu kontaktieren.

Dein fester Ansprechpartner mit Durchwahl.

Tierkompetenzteam HanseMerkur

Service-Card für HanseMerkur Tierversicherung bei hm-tierversicherung.de

Exklusive Service-Card bei Abschluss

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Empfehlung zur Tierkrankenversicherung für umfassenden Schutz bei Tierarztkosten

Abschlussweg bewusst wählen

Schließe deine HanseMerkur Tierversicherung über hm-tierversicherung.de ab und erhalte persönliche Beratung, kurze Servicewege und direkte Unterstützung bei Fragen rund um deinen Vertrag.

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die HanseMerkur Tierversicherung – verständlich erklärt und direkt auf den Punkt gebracht. Ob Hundeversicherung, Katzenversicherung, Hunde-OP Versicherung, Katzen-OP Versicherung oder Tierkrankenversicherung: Wir helfen dir, den passenden Schutz besser einzuordnen, offene Fragen zu klären und bei Bedarf direkt ein Angebot anzufordern oder online abzuschließen.

FAQ zur HanseMerkur Tierversicherung mit Hund und Katze – Beratung über hm-tierversicherung.de

Exklusiv: Service-Card

Persönlicher Service über
hm-tierversicherung.de

Service-Card Hundeversicherung mit Hund und Kontaktdaten
Service-Card mit Katze und HanseMerkur Kontaktdaten

HanseMerkur Tierversicherung über hm-tierversicherung.de – persönlicher Service nach dem Abschluss

Wenn du deine HanseMerkur Tierversicherung über hm-tierversicherung.de anfragst oder online abschließt, profitierst du von persönlicher Unterstützung statt anonymer Servicewege. Bei Fragen zu Antrag, Vertrag, Leistungen, Rechnungseinreichung oder Tarifauswahl hast du einen direkten Ansprechpartner an deiner Seite – für Hundeversicherung, Katzenversicherung, Tier-OP Versicherung und Tier-KV inkl. OP-Schutz.

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Tierkompetenzteam HanseMerkur – direkte Hilfe bei Fragen

Das Tierkompetenzteam unterstützt dich bei Fragen rund um die HanseMerkur Tierversicherung – von der Auswahl des passenden Tarifs bis zur Hilfe nach dem Abschluss. So bekommst du verständliche Antworten, kurze Wege und persönliche Begleitung.

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HanseMerkur Tierversicherung mit Servicezugang wählen

Bei Fragen zur HanseMerkur Tierversicherung erreichst du über hm-tierversicherung.de deinen direkten Ansprechpartner per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Besonders bei Kostenerstattung, Leistungsfragen oder dringenden Anliegen ist dieser persönliche Service ein echter Vorteil.

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Service-Card zur HanseMerkur Tierversicherung

Nach dem Online-Abschluss über hm-tierversicherung.de erhältst du deine persönliche Service-Card mit wichtigen Daten zu deinem Tier, deinem gewählten Versicherungsschutz und deinem Ansprechpartner. So hast du im Leistungsfall oder bei Rückfragen alles schnell griffbereit. Bitte beachte: Die Service-Card ist keine Versicherungskarte, sondern eine praktische Übersicht, mit der du im Notfall alle Informationen sofort griffbereit hast – auf einen Blick.

Service-Card Hundeversicherung mit Hund und Kontaktdaten

Allgemeine Fragen zur HanseMerkur Tierversicherung

Hier findest du grundlegende Antworten zur HanseMerkur Tierversicherung – vom frühestmöglichen Versicherungsbeginn bis zu wichtigen Voraussetzungen vor dem Abschluss. Die allgemeinen FAQ helfen dir, den Ablauf besser zu verstehen und die passende Absicherung für Hund oder Katze einzuordnen.

Wenn du die Tier-OP Versicherung oder Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz heute beantragst, dann wäre der frühestmögliche Versicherungsbeginn morgen. 

Ja, eine Umstellung ist unter Angabe der Versicherungsscheinnummer möglich. Bitte kontaktiere dazu deinen Ansprechpartner.

Nein.

Eine generelle Impflicht gibt es nicht.

Allerdings sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund einer der nachfolgenden Krankheiten nicht versichert, wenn keine nachgewiesene Immunisierung vorliegt:

  • Hepatitis
  • Katzenleukose/Katzenleukämie
  • Katzenschnupfen
  • Leptospirose
  • Panleukopenie (Katzenseuche)
  • Parvovirose
  • Staupe
  • Tollwut
  • Zwingerhusten

Nein.
Das gilt lediglich für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Altersanpassungen bei der HanseMerkur Tierversicherung

In diesem Bereich erfährst du, ob und wann es bei der HanseMerkur Tier-OP Versicherung oder der Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz zu altersbedingten Beitragsanpassungen kommen kann. So kannst du besser einschätzen, wie sich der Beitrag im Laufe der Vertragszeit entwickeln kann.

Tier-OP Versicherung: Hier gibt es keine altersbedingten Beitragsanpassungen.

Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz: Je älter die Tiere werden, desto anfälliger werden sie für Erkrankungen. Deshalb werden die Beiträge während der Vertragslaufzeit jeweils an das steigende Tieralter angepasst. Nach Vollendung des 3., 5., 7. und 9. Lebensjahres wird der Beitrag angepasst. Der angepasste Beitrag wird ab dem Beginn des auf den Geburtstag folgenden Versicherungsjahres fällig.

Die Anzahl der altersbedingten Anpassungen richtet sich u.a. nach der Tierart (Hund oder Katze) und mit welchem Eintrittsalter der Vierbeiner bei der HanseMerkur versichert wird. Die für deinen Vierbeiner geltenden altersbedingten Anpassungen kannst du dem Angebot/ deinem Versicherungsschein entnehmen.

Ausschlüsse in der HanseMerkur Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz

Nicht jede Behandlung, Operation oder Diagnose ist automatisch versichert. Hier findest du wichtige Antworten zu möglichen Ausschlüssen in der HanseMerkur Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz – zum Beispiel bei bekannten Erkrankungen, Vorerkrankungen, Vorsorgeleistungen oder bestimmten Behandlungsarten.

Nicht versichert sind Diagnostik, Operationen und Behandlungen, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich waren.

Nicht versichert sind Diagnostik, Operationen und Behandlungen, die aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder Fehlentwicklungen notwendig werden, wenn

  • dir bei Antragstellung Anzeichen oder Umstände bekannt waren oder hätten bekannt sein können, die auf eine solche Erkrankung, Verletzung oder Fehlentwicklung hindeuten (z. B. auffälliges Hinken oder Schwierigkeiten beim Aufstehen) oder
  • dir das Vorliegen von Symptomen einer unbekannten Ursache bekannt war, die sich nach Antragstellung als Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung herausstellt (z. B. Erbrechen und Appetitlosigkeit als Symptome einer Nierenerkrankung)
  • die Wartezeiten gemäß der Tier-Krankenversicherung noch nicht abgelaufen sind.

Nicht versichert sind Diagnostik, Operationen und Behandlungen, die im Zusammenhang mit

  • einer Hunde- oder Katzenzucht (auch zuchthygienische Maßnahmen),
  • dem Fortpflanzungsprozess,
  • der Trächtigkeit oder Scheinträchtigkeit (auch zur Verhinderung immer wiederkehrender Scheinträchtigkeit) oder
  • physiologisch ablaufenden Geburten stehen.

Ein Kaiserschnitt stellt abweichend hierzu einen Versicherungsfall dar und wird von diesem Ausschluss nicht erfasst, wenn dieser wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist.

Nicht versichert sind Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen oder ästhetischen bzw. kosmetischen Charakter haben. Das gilt auch für Maßnahmen am Gebiss des versicherten Tieres.

Nicht versichert ist Zahnfleischersatz (Gingivoplastik).
Nicht versichert sind Diagnostik und Behandlungen, die nicht einem unten stehenden Versicherungsfall des Zusatztarifes Zahn entsprechen.

Zusatztarif Zahn
Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Zusatztarif Zahn bei Antragsstellung eingeschlossen wurde.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn eine veterinärmedizinisch notwendige

  • Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistieren de Milchcanini, Zahnfehlstellungen, Einschleiftherapie),
  • Zahnextraktion,
  • Wurzelbehandlung,
  • Wurzelspitzenresektion,
  • Zahnfüllung,
  • Versorgung einer Kieferfraktur,
  • Zahnfreilegung,
  • Zahnfleischentfernung (z. B. Gingivektomie, Epuliden) oder
  • Entfernung einer Zahnfistel vorgenommen wird.

Zahnersatz und Überkronungen
Die HanseMerkur erstattet für Versicherungsfälle gemäß des Zusatztarifes Zahn die Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz und Überkronungen.

Kieferorthopädische Apparate
Die HanseMerkur erstattet für Versicherungsfälle gemäß des Zusatztarifes Zahn die Kosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Apparate (z. B. Zahnspangen, Dehnschrauben, Aufbissschienen und Metallbögen).

Der Zusatztarif Zahn kann nur in den Tarifen Premium und Premium plus eingeschlossen werden.

Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik, sofern deren Ursachen während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.

Nicht versichert sind Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die über den Umfang von Vorsorge und vorbeugenden Behandlungen hinausgehen.

Vorsorge und vorbeugende Behandlungen
Wir erstatten die Kosten einer Vorsorge oder vorbeugenden Behandlung.
Hierzu zählen ausschließlich folgende Leistungen:

  • Floh- und Zeckenvorsorge,
  • Wurmkuren,
  • Schutzimpfungen inklusive Impfbescheinigung,
  • Geriatrisches Screening (Gesundheits-Check-up speziell für ältere Tiere),
  • alterstypischer Gesundheits-Check-up (regelmäßige Kontrolle der häufigsten altersbedingten Veränderungen),
  • Gesundheits-Check-up (z.B. klinische Allgemeinuntersuchung, Impfstatus-Check, Überprüfung auf Reisekrankheiten),
  • Futtermittelberatung,
  • Kürzen der Krallen,
  • Zahnreinigung (inklusive Zahnpolitur, Zahnsteinentfernung),
  • Kastration (das chirurgische Entfernen von Hoden oder Eierstöcken), Sterilisation (das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge oder Eileiter) und/oder chemische Kastration (z. B. Suprelorin-Chip) (unabhängig von einer medizinischen Indikation)
  • Kennzeichnung mit einem Mikrochip.

Die Vorsorge oder vorbeugende Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden.

Die Leistungen können je Versicherungsjahr bis zu einem Höchstbetrag von 100 € in Anspruch genommen werden.
Eine mit dir vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.

Das gilt nur in den Tarifen Premium und Premium plus.

Im Tarif Premium plus kann ergänzend der Zusatztarif Vorsorge plus eingeschlossen werden (Erhöhung der Vorsorgepauschale auf insgesamt 250 € jährlich, mtl. Mehrbeitrag 11,90 €).

Nicht versichert sind die nachstehenden Leistungen oder Kosten:

  • Ergänzungsfuttermittel, Vitamin- und Mineralstoffpräparate, Diätfutter, probiotische Mittel,
  • Fellpflege,
  • Modulator-, Fell- und Hautpflegeprodukte,
  • Erstellung eines EU-Heimtierausweises
  • Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gutachten oder sonstigen Bescheinigungen,
  • psychotherapeutische Behandlungen, Behandlungen von Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltenstherapie,
  • regenerative Therapien (z. B. IRAP, PRP, ACP, Stammzellen-Therapie, Hyaluronsäure-Therapie),
  • Pflegemittel,
  • Transportkosten über den Rücktransport aus dem Ausland hinaus,
  • Wege- und Verweilgeld, Reisekosten des Tierarztes sowie Fahrtkosten für Hausbesuche,
  • tierärztliche Zweitmeinungen ohne Vorliegen einer schwer wiegenden Krankheit oder OP-Diagnose,
  • Leih- und Mietgebühren,
  • Gerätegebühren.

Ausschlüsse in der HanseMerkur Tier-OP Versicherung

Die HanseMerkur Tier-OP Versicherung schützt vor hohen Operationskosten, enthält aber je nach Tarif bestimmte Ausschlüsse. In diesem FAQ-Bereich erklären wir, welche Erkrankungen, Diagnosen oder Leistungen nicht oder nur eingeschränkt versichert sein können.

Ausschließlich für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden Diagnosen besteht kein Versicherungsschutz:

  • Patellaluxation (Verschiebung der Kniescheibe aus dem Gleitbett),
  • Ellenbogengelenksdysplasie (ED; Fehlbildung des Ellenbogengelenks),
  • Isolierter Processus anconaeus (IPA; eine Ausprägung von ED),
  • Fragmentierter Processus coronoideus medialis ulnae (FPC; eine Ausprägung von ED),
  • Osteochondrose,
  • Hüftgelenksdysplasie (HD; Fehlbildung der Hüftgelenkspfanne),
  • Radius curvus (Wachstumsstörung des Unterarms),
  • Umbilicalhernie (Nabelbruch),
  • Dilatative Kardiomyopathie (DCM; Erkrankung des Herzmuskels),
  • Persistierender Ductus arteriosus Botalli (PDA; angeborener Herzfehler),
  • Ventrikelseptumdefekt (VSD; angeborener Herzfehler),
  • Subaortenstenose (Verengung im Ausflusstrakt linke Herzkammer),
  • Kryptorchismus (Lageanomalie des Hodens),
  • Phimose (abnorme Verengung der Vorhautöffnung),
  • Angeborene Ureterobstruktion (Verengung im Bereich Harnleiter),
  • Palatoschisis (angeborene Gaumenspalte),
  • Ektropium (auswärtsgedrehtes Lid),
  • Entropium (Roll-Lid),
  • Cherry Eye (Nickhautdrüsenvorfall),
  • Collie Eye Anomalie (CEA; angeborene Augenerkrankung),
  • Progressive Retinaatrophie (PRA; erblich bedingte Augenerkrankung),
  • Portosystemischer Shunt (Lebershunt, Störung der Leberdurchblutung),
  • Brachycephales Syndrom (Kurzköpfigkeit),
  • MDR1-Gendefekt (genetische Störung des MDR1-Gens, das für die Produktion des Proteins P-Glykoprotein zuständig ist).

Das gilt nicht für die Tarife Premium und Premium plus.

Nicht versichert sind Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen bzw. kosmetischen Charakter haben.
Dies gilt auch für Maßnahmen am Gebiss des Hundes oder der Katze.

Nicht versichert ist Zahnfleischersatz (Gingivoplastik).
Nicht versichert sind Diagnostik und Behandlungen, die nicht einem unten stehenden Versicherungsfall des Zusatztarifes Zahn entsprechen.

Zusatztarif Zahn
Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Zusatztarif Zahn bei Antragsstellung eingeschlossen wurde.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn eine veterinärmedizinisch notwendige

  • Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistieren de Milchcanini, Zahnfehlstellungen, Einschleiftherapie),
  • Zahnextraktion,
  • Wurzelbehandlung,
  • Wurzelspitzenresektion,
  • Zahnfüllung,
  • Versorgung einer Kieferfraktur,
  • Zahnfreilegung,
  • Zahnfleischentfernung (z. B. Gingivektomie, Epuliden) oder
  • Entfernung einer Zahnfistel vorgenommen wird.

Zahnersatz und Überkronungen
Die HanseMerkur erstattet für Versicherungsfälle gemäß des Zusatztarifes Zahn die Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz und Überkronungen.

Kieferorthopädische Apparate
Die HanseMerkur erstattet für Versicherungsfälle gemäß des Zusatztarifes Zahn die Kosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Apparate (z. B. Zahnspangen, Dehnschrauben, Aufbissschienen und Metallbögen).

Der Zusatztarif Zahn kann nur in den Tarifen Premium und Premium plus eingeschlossen werden.

Nicht versichert sind Operationen, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich waren.

Nicht versichert sind Operationen, die aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder Fehlentwicklungen notwendig werden, wenn

  • dir bei Antragstellung Anzeichen oder Umstände bekannt waren oder hätten bekannt sein können, die auf eine solche Erkrankung, Verletzung oder Fehlentwicklung hindeuten (z. B. auffälliges Hinken oder Schwierigkeiten beim Aufstehen) oder
  • dir das Vorliegen von Symptomen einer unbekannten Ursache bekannt war, die sich nach Antragstellung als Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung herausstellt (z. B. Erbrechen und Appetitlosigkeit als Symptome einer Nierenerkrankung)
  • die Wartezeiten gemäß der Tier-OP Versicherung noch nicht abgelaufen sind.

Definitionen zur HanseMerkur Tierversicherung – wichtige Begriffe einfach erklärt

Viele Begriffe in der HanseMerkur Tierversicherung sind für den Leistungsumfang entscheidend. Hier findest du verständliche Erklärungen zu Behandlung, Diagnostik, Krankheit, Unfall, Operation, Fehlentwicklung, Heilbehandlung und Vorsorge.

Unter einer Allgemeinen Behandlung verstehen wir:

  • eine Diagnostik aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Fehlentwicklung,
  • eine Heilbehandlung aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Fehlentwicklung.

Wird eine allgemeine Behandlung durchgeführt, gilt jeder Tag der Leistungserbringung zur Diagnose der Erkrankung, des Unfalls oder der Fehlentwicklung und der notwendigen Heilbehandlung als Versicherungsfall.

Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch erforderliche oder sinnvolle und verhältnismäßige Heilmaßnahme. Die Heilbehandlung muss aus veterinärmedizinischer Sicht objektiv geeignet sein, die Gesundheit des versicherten Tiers

  • wiederherzustellen,
  • zu verbessern oder
  • eine Verschlechterung zu verhindern.

Die Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden und nach dem in Deutschland aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft erfolgen.

Versichert sind ambulante und stationäre Heilbehandlungen.

Als Heilbehandlung erkennen wir auch alternative Behandlungsmethoden unter den Voraussetzungen folgenden Voraussetzungen an.

Alternative Behandlungsmethoden
Wir übernehmen die Kosten für alternative Behandlungsmethoden. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass die Wirksamkeit und Wirkungsweise der Behandlungsmethoden veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert ist. Für ausschließlich folgende Behandlungsmethoden können Kosten erstattet werden:

  • Homöopathie,
  • Akupunktur,
  • Akupressur,
  • Lasertherapie,
  • Bachblütentherapie,
  • Bioresonanztherapie,
  • Magnetfeldtherapie,
  • Neuraltherapie,
  • Phytotherapie,
  • Aromatherapie,
  • Hydrotherapie.

Diese Behandlungsmethoden müssen für die diagnostizierte Krankheit, Unfallfolge oder Fehlentwicklung von einem Tierarzt angewandt, verordnet oder verschrieben sein. Weiterhin müssen diese angemessen und verhältnismäßig sein.

Diagnostik umfasst alle Maßnahmen, die notwendig und geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Alle Maßnahmen müssen Teil der notwendigen Behandlung und Genesung des versicherten Tiers sein.

Wir erstatten die Kosten für eine erforderliche Diagnostik.
Hierzu zählen:

  • klinische Untersuchungen,
  • Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren (z. B. Röntgen, MRT, CT, Sonographie, Szintigraphie, Fluoroskopie),
  • Laboruntersuchungen,
  • Biopsie und Punktion.

Die Kosten für diagnostische Untersuchungen deines Tiers übernehmen wir, sofern diese zur Feststellung einer Krankheit oder Fehlentwicklung oder als Folge eines Unfalls notwendig sind.

Kosten für anlasslose Untersuchungen (ohne Symptome oder Vorliegen einer Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung) werden von uns nicht erstattet. Dies gilt insbesondere auch für Zuchttauglichkeitsuntersuchungen.

In der Tier-OP Versicherung ist eine Diagnostik (Voruntersuchung) nur in Zusammenhang mit einer OP versichert.

Eine Fehlentwicklung stellt eine Abweichung vom erwünschten oder normalen Ablauf eines Entwicklungsprozesses oder eines Wachstumsvorgangs dar, der gemäß dem in Deutschland aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft pathologischen Charakter hat. Eine Fehlentwicklung kann auf angeborenen, erblich bzw. genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen.

Eine Krankheit ist jede veterinärmedizinisch feststellbare Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Funktionen eines Tiers, die nicht durch einen Unfall oder eine Fehlentwicklung begründet ist und eine veterinärmedizinische Behandlung erfordert.

Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch erforderlicher, chirurgischer Eingriff, der unter Einsatz von medizinischen Instrumenten am oder im Körper des versicherten Tiers durchgeführt wird, um dessen Gesundheitszustand wiederherzustellen.
Der Eingriff erfolgt unter Narkose, Lokalanästhesie, Sedierung oder einer Kombination aus Lokalanästhesie und Sedierung. Die Haut und das darunterliegende Gewebe muss mehr als punktförmig durchtrennt werden.

Unter Operation verstehen wir auch folgende Eingriffe:

  • Minimalinvasive Operationsmethoden mithilfe eines Endoskops,
  • Wundversorgung durch Nähen (primäre und sekundäre Wundnaht).

Eine Punktion und eine Biopsie sind keine Operation im Sinne des Vertrags.

Ein Unfall ist ein Ereignis, welches plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tiers einwirkt und eine körperliche Schädigung nach sich zieht. Als Unfall gelten auch das Verschlucken von Fremd-/Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen).

Eine Vorsorge (Prophylaxe) oder vorbeugende Behandlung ist eine veterinärmedizinisch sinnvolle und verhältnismäßige Diagnostik zur Früherkennung einer Krankheit oder eine veterinärmedizinisch sinnvolle und verhältnismäßige Behandlung, die zur Vermeidung einer behandlungsbedürftigen Krankheit erfolgt. Als Vorsorge oder vorbeugende Behandlung erkennen wir folgende Leistungen an:

  • Floh- und Zeckenvorsorge,
  • Wurmkuren,
  • Schutzimpfungen inklusive Impfbescheinigung,
  • Geriatrisches Screening (Gesundheits-Check-up speziell für ältere Tiere),
  • alterstypischer Gesundheits-Check-up (regelmäßige Kontrolle der häufigsten altersbedingten Veränderungen),
  • Gesundheits-Check-up (z.B. klinische Allgemeinuntersuchung, Impfstatus-Check, Überprüfung auf Reisekrankheiten),
  • Futtermittelberatung,
  • Kürzen der Krallen,
  • Zahnreinigung (inklusive Zahnpolitur, Zahnsteinentfernung),
  • Kastration (das chirurgische Entfernen von Hoden oder Eierstöcken), Sterilisation (das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge oder Eileiter) und/oder chemische Kastration (z. B. Suprelorin-Chip) (unabhängig von einer medizinischen Indikation)
  • Kennzeichnung mit einem Mikrochip.

Die Vorsorge oder vorbeugende Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden.Die Leistungen können je Versicherungsjahr bis zu einem Höchstbetrag von 100 € in Anspruch genommen werden.

Eine mit dir vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.

Das gilt nur in den Tarifen Premium und Premium plus.

Im Tarif Premium plus kann ergänzend der Zusatztarif Vorsorge plus eingeschlossen werden (Erhöhung der Vorsorgepauschale auf insgesamt 250 € jährlich, mtl. Mehrbeitrag 11,90 €).

Leistungen Zusatztarif Vorsorge plus:

  • Zuchttauglichkeitsuntersuchungen (z. B. Früherkennung einer Ellenbogengelenksdysplasie mittels Röntgen),
  • Erstellung eines Body Condition Scores (BCS),
  • Verhaltenstherapie (z. B. bei Ängsten, Aggressionen),
  • Erstellung eines EU-Heimtierausweises,
  • Erstellung eines Gesundheitszeugnisses (z. B. für Reisen in Nicht-EU-Länder oder Teilnahme an Hundeschulen),
  • Vitamin- und Mineralstoffpräparate, sofern diese von einem Tierarzt verordnet wurden,
  • Diätfuttermittel, sofern diese von einem Tierarzt verordnet wurden,
  • Beruhigungsprodukte (z. B. Pheromon-Spray), sofern diese von einem Tierarzt verordnet wurden sowie
  • Pflegemittel (z. B. Wasch- und Reinigungsmittel, Shampoos, Zahnpasta, Lotionen), sofern diese von einem Tierarzt verordnet wurden.

Gesundheitsfragen vor Abschluss der HanseMerkur Tierversicherung

Vor dem Abschluss einer HanseMerkur Tierversicherung können Gesundheitsangaben zu deinem Tier wichtig sein. Hier erfährst du, wann ein Tier als gesund gilt, wie besondere Erkrankungen oder Diagnosen berücksichtigt werden und welche Rolle diese Angaben für den Versicherungsschutz spielen.

Frage zum Gesundheitszustand 

Wir können nur gesunde Tiere versichern. Kannst du bestätigen, dass dein Tier gesund ist?
Dein Tier ist bei Abschluss gesund, wenn

  • keine Erkrankung bekannt oder tierärztlich festgestellt ist und
  • keine akute Behandlung erfolgt und
  • keine Operation oder Behandlung ärztlich geplant oder angeraten ist und
  • in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung kein operativer Eingriff vorgenommen wurde (Ausnahme: Kastration und Sterilisation) und
  • es keine bestehenden Symptome oder keine Vorschädigung einer bekannten oder unbekannten Ursache hat und
  • keine angeborenen, erblich, genetisch bedingten oder erworbenen anatomischen Fehlentwicklungen bekannt oder tierärztlich festgestellt sind, insbesondere keine Dysplasien, Behinderungen, Fehlbildungen oder anormalen Herzgeräusche.

Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz

Für besondere Erkrankungen/ Diagnosen, die vor Antragstellung nicht bekannt sind und erst während der Vertragslaufzeit auftreten, sind die Behandlungskosten

  • im Tarif Komfort nicht versichert
  • im Tarif Premium bis 5.000 € während der gesamten Vertragslaufzeit versichert. Die Wartezeit beträgt 12 Monate.
  • im Tarif Premium plus unbegrenzt versichert. Die Wartezeit beträgt 6 Monate

Tier-OP Versicherung

  • Tarif Komfort nicht versichert
  • Tarif Premium bis 5.000 € während der gesamten Vertragslaufzeit versichert. Die Wartezeit beträgt 12 Monate.
  • Tarif Premium plus unbegrenzt versichert. Die Wartezeit beträgt 6 Monate

Nein.

Tarif Komfort: Nicht versichert.
Tarif Premium: Die 5.000 € gelten in Summe für alle Fehlentwicklungen während der gesamten Vertragslaufzeit.
Tarif Premium plus: Jahreshöchstentschädigung unbegrenzt

Gesundheitspauschale in der HanseMerkur Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz

Die Gesundheitspauschale ist eine Leistung der HanseMerkur Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz. In diesem FAQ-Bereich beantworten wir häufige Fragen zur Nutzung, Auszahlung, Abrechnung und dazu, ob bestimmte Vorsorge- oder Behandlungsleistungen darunterfallen können.

Die Gesundheitspauschale beinhaltet einen Betrag von jährlich 100 €, der im Versicherungsjahr (z.B. 01.04. – 31.03., nicht pro Kalenderjahr) für Vorsorge & vorbeugende Behandlungen ausgegeben werden kann. Es wird keine freiwillig vereinbarte Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.

Mit dem Zusatztarif Vorsorge plus (gilt nur für Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz, Tarif Premium plus) kann die Gesundheitspauschale auf insgesamt 250 € jährlich je Versicherungsjahr erhöht werden (mtl. Mehrbeitrag für den Zusatztarif Vorsorge plus 11,90 €).

Nein

Ja, dieser ist im Rahmen der Gesundheitspauschale mitversichert.

Ja, die Wartezeit beträgt wie bei allgemeinen Behandlungen 1 Monat.

Jahres-Höchstentschädigung bei der HanseMerkur Tierversicherung

Die Jahres-Höchstentschädigung legt fest, bis zu welchem Betrag Leistungen innerhalb eines Versicherungsjahres erstattet werden können. Hier findest du Antworten zur HanseMerkur Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz und zur HanseMerkur Tier-OP Versicherung.

Jahreshöchstentschädigung Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz

  • Tarif Komfort: Jahreshöchstentschädigung 2.500 € jährlich je Versicherungsjahr für allgemeine Behandlungen & Operationen
  • Tarif Premium: Jahreshöchstentschädigung 5.000 € jährlich je Versicherungsjahr für allgemeine Behandlungen & Operationen
  • Tarif Premium plus: Jahreshöchstentschädigung unbegrenzt für allgemeinen Behandlungen & Operationen

Jahreshöchstentschädigung Tier-OP Versicherung

  • Tarif Komfort: Jahreshöchstentschädigung 2.500 € jährlich je Versicherungsjahr für Operationen
  • Tarif Premium: Jahreshöchstentschädigung 5.000 € jährlich je Versicherungsjahr für Operationen
  • Tarif Premium plus: Jahreshöchstentschädigung unbegrenzt für Operationen

Leistungsfall – Tierarztrechnung einreichen und Erstattung erhalten

Wenn dein Tier behandelt oder operiert wurde, ist die richtige Einreichung der Rechnung wichtig. Hier erklären wir, wie du bei der HanseMerkur Tierversicherung Tierarztrechnungen einreichen kannst, welche Fristen relevant sind und wie ein Selbstbehalt berücksichtigt wird.

Nutze unsere ServiceApp zum Einreichen von Tierarztrechnungen. Alternativ kannst du Rechnungen auch unter dem Uploadlink  unter Angabe deines Namens und der Versicherungsscheinnummer hochladen.

Die Rechnung musst du innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungsstellung in der Schadenabteilung eingereicht haben.

Die Selbstbeteiligung  wird direkt abgezogen. Ausgezahlt wird die Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und der Selbstbeteiligung. Ist der Rechnungsbetrag geringer als die Selbstbeteiligung, werden die nachfolgenden Rechnungen bis zum Erreichen der Selbstbeteiligung addiert und erst dann der darüberliegende Betrag erstattet.

Leistungen und Ausschlüsse der HanseMerkur Tierversicherung

n diesem Abschnitt findest du häufige Fragen zu versicherten Leistungen, Medikamenten, Operationen, Nachbehandlungen, stationärer Unterbringung, Vorsorge, Zahnbehandlungen und weiteren Kosten. So kannst du besser einschätzen, welche Leistungen je nach Tarif der HanseMerkur Tierversicherung relevant sein können.

Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz

Medikamente sind versichert, wenn diese vom Tierarzt verschrieben werden und auf Grund einer Erkrankung, einer Fehlentwicklung, eines Unfalls oder einer Operation eingenommen werden müssen.

Tier-OP Versicherung
Medikamente sind versichert als Nachbehandlung einer veterinärmedizinisch notwendigen Operation. Der Zeitraum der Kostenerstattung richtet sich nach dem Tarif:

  • Tarif Komfort: Kostenerstattung bis zu 15 Tage nach der OP
  • Tarif Premium: Kostenerstattung bis zu 30 Tage nach der OP
  • Tarif Premium plus: Kostenerstattung bis zu 60 Tage nach der OP

Es werden die Kosten ersetzt, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:

Kosten für operationsvorbereitende Untersuchungen
Wir ersetzen dir die Kosten des letzten operationsvorbereitenden Untersuchungs- und/oder Behandlungstages vor der Operation sowie vorbereitende Untersuchungen und/oder Behandlungen am Operationstag. Die Kosten für diagnostische Untersuchungen deines Tiers übernehmen wir, sofern diese zur Feststellung einer Krankheit oder Fehlentwicklung oder als Folge eines Unfalls vor der Operation notwendig sind.
Als vorbereitende Untersuchung gelten:

  • klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren (z. B. Röntgen, MRT, CT, Sonografie, Szintigrafie, Fluoroskopie),
  • Laboruntersuchungen sowie
  • Biopsie und Punktion.

Wird die Operation nicht durchgeführt oder erfolgen weitere Untersuchungen oder Behandlungen vor der Operation, erhälst du von uns keine Leistungen gemäß den Regelungen für Operationen. Kosten für anlasslose Untersuchungen (ohne Symptome oder Vorliegen einer Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung) werden von uns nicht erstattet. Dies gilt insbesondere auch für Zuchttauglichkeitsuntersuchungen.

Es werden die Kosten in der Tier-OP Versicherung ersetzt, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:

Kosten für eine Nachbehandlung nach einer Operation

Dies sind Kosten für die notwendige Behandlung nach einer Operation, um die Gesundheit des Hundes oder der Katze wieder herzustellen oder zu verbessern. Die Kosten werden längstens

  • Tarif Komfort: Kostenerstattung bis zu 15 Tage nach der OP
  • Tarif Premium: Kostenerstattung bis zu 30 Tage nach der OP
  • Tarif Premium plus: Kostenerstattung bis zu 60 Tage nach der OP

erstattet.

In Abhängigkeit deiner Tarifwahl werden die Kosten einer Nachbehandlung nach der Operation längstens bis zum oben aufgeführten Kalendertag nach einer Operation, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt, erstattet. Die Kosten für Nachbehandlungen über die Dauer des Kalendertags hinaus werden von uns nicht erstattet.

In den Produktvarianten „Premium“ und „Premium plus“ sind besondere Erkrankungen/ Diagnosen versichert.

  • Tarif Premium: Besondere Wartezeit 12 Monate; Für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden Diagnosen übernehmen wir nach Ablauf der besonderen Wartezeit die Kosten bis zu 5.000 € insgesamt für alle Versicherungsfälle. Dieser maximale Erstattungsbetrag gilt insgesamt für alle genannten Diagnosen deines Tiers und bezieht sich auf alle für dein Tier geschlossenen Tier-Kranken- oder Tier-OP Versicherungsverträge bei uns. Die Begrenzung umfasst sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Diagnose stehen.
  • Tarif Premium plus: Besondere Wartezeit 6 Monate, Jahreshöchstentschädigung unbegrenzt

Besondere Erkrankungen / Diagnosen
Ausschließlich für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden Diagnosen leisten wir für die Kosten erst nach Ablauf der besonderen Wartezeit:

  • Patellaluxation (Verschiebung der Kniescheibe aus dem Gleitbett),
  • Ellenbogengelenksdysplasie (ED; Fehlbildung des Ellenbogengelenks),
  • Isolierter Processus anconaeus (IPA; eine Ausprägung von ED),
  • Fragmentierter Processus coronoideus medialis ulnae (FPC; eine Ausprägung von ED),
  • Osteochondrose,
  • Hüftgelenksdysplasie (HD; Fehlbildung der Hüftgelenkspfanne),
  • Radius curvus (Wachstumsstörung des Unterarms),
  • Umbilicalhernie (Nabelbruch),
  • Dilatative Kardiomyopathie (DCM; Erkrankung des Herzmuskels),
  • Persistierender Ductus arteriosus Botalli (PDA; angeborener Herzfehler),
  • Ventrikelseptumdefekt (VSD; angeborener Herzfehler),
  • Subaortenstenose (Verengung im Ausflusstrakt linke Herzkammer),
  • Kryptorchismus (Lageanomalie des Hodens),
  • Phimose (abnorme Verengung der Vorhautöffnung),
  • Angeborene Ureterobstruktion (Verengung im Bereich Harnleiter),
  • Palatoschisis (angeborene Gaumenspalte),
  • Ektropium (auswärtsgedrehtes Lid),
  • Entropium (Roll-Lid),
  • Cherry Eye (Nickhautdrüsenvorfall),
  • Collie Eye Anomalie (CEA; angeborene Augenerkrankung),
  • Progressive Retinaatrophie (PRA; erblich bedingte Augenerkrankung),
  • Portosystemischer Shunt (Lebershunt, Störung der Leberdurchblutung),
  • Brachycephales Syndrom (Kurzköpfigkeit),
  • MDR1-Gendefekt (genetische Störung des MDR1-Gens, das für die Produktion des Proteins P-Glykoprotein zuständig ist).

Im Tarif Komfort sind besondere Erkrankungen/ Diagnosen ausgeschlossen.

Es werden die Kosten in der Tier-OP Versicherung ersetzt, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:

Kosten für eine stationäre Unterbringung nach einer Operation

Dies sind Kosten für die Unterbringung in einer Tierklinik oder einer Tierarztpraxis, um die Genesung des Hundes oder der Katze medizinisch sicherzustellen.

Die Kosten werden längstens

  • Tarif Komfort: Kostenerstattung bis zu 15 Tage nach der OP
  • Tarif Premium: Kostenerstattung bis zu 30 Tage nach der OP
  • Tarif Premium plus: Kostenerstattung bis zu 60 Tage nach der OP

erstattet.

In Abhängigkeit deiner Tarifwahl werden die Kosten einer stationären Unterbringung nach der Operation längstens bis zum oben aufgeführten Kalendertag nach einer Operation, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt, erstattet. Die Kosten für stationäre Unterbringungen über die Dauer des Kalendertags hinaus werden von uns nicht erstattet 

Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz

Ja, bedingungsgemäß sind auch minimalinvasive Operationsmethoden versichert, wenn diese mithilfe eines Endoskops angewandt werden. Biopsie und Punktion fällt nicht unter den Operationsbegriff.

Tier-OP Versicherung

Unter Operation verstehen wir auch folgende Eingriffe:

  • Minimalinvasive Operationsmethoden mithilfe eines Endoskops.

Eine Punktion und eine Biopsie sind keine Operation im Sinne des Vertrags.

Ein Kaiserschnitt ist mitversichert, wenn dieser wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist.

Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich sind. 

Ebenfalls nicht versichert sind Operationen, Behandlungen, Diagnostik, die weder auf eine Krankheit, einen Unfall oder eine Fehlentwicklung zurückzuführen sind.

Nein.

Ja, die HanseMerkur übernimmt die Kostenerstattung für eine operative Kastration (das chirurgische Entfernen von Hoden oder Eierstöcken) oder Sterilisation (das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge oder Eileiter) des versicherten Tiers. Die Leistung erbringen wir, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz
Ist diese nicht medizinisch angeraten, kann diese im Rahmen der Gesundheitspauschale abgerechnet werden (gilt für Tarif Premium und Premium plus).

Tier-OP Versicherung
Unabhängig von einer medizinischen Indikation für eine operative Kastration oder Sterilisation beteiligen wir uns an deren Kosten mit einem Betrag in Höhe von einmalig maximal 100 € (gilt für Tarif Premium plus).

Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik an Zähnen, Zahnwurzeln und bei Kieferanomalien deines Tieres.

Hast du den Zusatztarif Zahn mit uns vereinbart, sind veterinärmedizinisch notwendige

  • Korrekturen von Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistieren de Milchcanini, Zahnfehlstellungen, Einschleiftherapie),
  • Zahnextraktionen,
  • Wurzelbehandlungen,
  • Wurzelspitzenresektionen,
  • Zahnfüllungen,
  • Versorgung einer Kieferfraktur,
  • Zahnfreilegungen,
  • Zahnfleischentfernungen (z. B. Gingivektomie, Epuliden) oder
  • Entfernung einer Zahnfistel

erstattungsfähig.

Zahnersatz und Überkronungen sowie Kieferorthopädische Apparate
Ist der Zusatztarif Zahn eingeschlossen, erstattet die HanseMerkur für o.g. Versicherungsfälle die Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz und Überkronungen sowie die Kosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Apparate (z. B. Zahnspangen, Dehnschrauben, Aufbissschienen und Metallbögen).

Der Einschluss des Zusatztarifes Zahn ist nur in den Tarifen Premium und Premium plus möglich.

Die Kosten für eine Zahnreinigung oder Zahnsteinentfernung über nehmen wir im Rahmen des Zusatztarifs Zahn nur, wenn diese im Zusammenhang mit einem in diesem Zusatztarif versicherten Versicherungsfall durchgeführt wird. Voraussetzung ist, dass die Zahnreinigung oder Zahnsteinentfernung medizinisch notwendig ist.

Für die Kostenerstattung der Zahn-OP muss der Zahnbaustein im Versicherungsschutz eingeschlossen sein.

Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz
Erfolgt die Zahnreinigung oder Zahnsteinentfernung nicht im Zusammenhang mit einem in diesem Zusatztarif Zahn versicherten Versicherungsfall, richtet sich deren Erstattung nach Vorsorge und vorbeugenden Behandlungen.

Ja, Operationen/ Behandlungen können auch im Ausland durchgeführt werden.
Die HanseMerkur gewährt während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland jeweils bis zu 12 Monate ab Ausreisedatum Versicherungsschutz weltweit. Bei einer Behandlung im Ausland ist eine Erstattung auf die in Deutschland geltende Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) begrenzt.
Für die Prüfung des Versicherungsfalls ist auf unser Verlangen eine Tierarztrechnung in englischer Sprache vorzulegen.

Wir gewähren keinen Versicherungsschutz, wenn der Auslandsaufenthalt einzig dem Zweck der Behandlung oder Operation dient.

Ja.

  • Adressiert der Tierarzt die Rechnung an Dich als Tierhalter des versicherten Tieres,  kannst Du die Rechnung bei der HanseMerkur einreichen. Die Kostenerstattung erfolgt dann direkt an Dich. 
  • Der Tierarzt kann das von der HanseMerkur angeforderte Gutachten auch direkt mit der HanseMerkur abrechnen. Dann erfolgt die Kostenerstattung direkt an den Tierarzt. 

Nein.

Ja, wir leisten im Versicherungsfall auch für Goldakupunktur, Goldimplantation oder Golddrahtimplantation, wenn diese durch einen Tierarzt durchgeführt, angeordnet oder verschrieben werden. Für Prothesen und Implantate sowie Goldakupunktur, Goldimplantation und Golddrahtimplantation leisten wir bis zu einem Höchstbetrag von 500 € für alle Versicherungsfälle. Dieser maximale Erstattungsbetrag bezieht sich auf alle für dich und dein Tier geschlossenen Tier-Kranken- oder Tier-OP Versicherungsverträge bei uns.

Für Prothesen und Implantate sowie Goldakupunktur, Goldimplantation und Golddrahtimplantation vereinbaren wir abweichend eine Wartezeit von 12 Monaten ab Versicherungsbeginn mit dir.
Dies gilt in diesem Zusammenhang abweichend auch für Versicherungsfälle aufgrund von Unfällen.

Versicherungsschutz besteht für

  • Prothesen und Implantate in den Tarifen Premium und Premium plus
  • Goldakupunktur, Goldimplantation und Golddrahtimplantation nur im Tarif Premium plus

Das Schneiden und Kürzen der Krallen ist nur im Rahmen der Gesundheitspauschale in der Tier-KV inkl. OP-Schutz mitversichert.

Ist der Zusatztarif Vorsorge plus im Versicherungsschutz eingeschlossen, erhöht sich die Gesundheitspauschale für vorsorglich und vorbeugende Behandlungen auf insgesamt 250 € jährlich je Versicherungsjahr.
Abweichend zu den allgemeinen Regelungen für Zuchttauglichkeitsuntersuchungen, erstattet die HanseMerkur im Zusatztarif Vorsorge Plus die Kosten auch für folgende Maßnahmen

  • für Zuchttauglichkeitsuntersuchungen (z. B. Früherkennung einer Ellenbogengelenksdysplasie mittels Röntgen)

Eine mit dir vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.

In den Tarifen Komfort und Premium kann der Zusatztarif Vorsorge plus nicht eingeschlossen werden.
(gilt für Tier-KV inkl. OP-Schutz, Tarif Premium plus)

Im Rahmen des optionalen Bausteins Vorsorge plus können auch abweichend Leistungen für Verhaltenstherapie (z. B. bei Ängsten, Aggressionen) in Anspruch genommen werden.
Der Zusatztarif Vorsorge plus erhöht den Höchstbetrag der Kostenerstattung für vorsorgliche und vorbeugende Behandlung auf insgesamt 250 € jährlich je Versicherungsjahr.

Eine mit dir vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.

Der Zusatztarif Vorsorge plus kann nur im Tarif Premium plus (Tierkrankenverwsicherung inkl. OP-Schutz) optional eingeschlossen werden.

Für Operationen, Behandlungen und Diagnostik, die nicht durch einen Tierarzt vorgenommen werden, besteht kein Versicherungsschutz. Für einzelne Leistungen können abweichende Regelungen vereinbart sein.

Die Operation, Behandlung oder Diagnostik muss nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen. Die Operation, Behandlung oder Diagnostik muss medizinisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein.
Die notwendige Maßnahme muss von einem Tierarzt, der am Behandlungsort zugelassen ist, empfohlen und durchgeführt werden.

Rücktrittskosten für den Nichtantritt einer Urlaubsreise
Dies sind Kosten, die entstehen, wenn der Versicherungsnehmer eine gebuchte Urlaubsreise aufgrund einer unfallbedingten erforderlichen Operation des versicherten Hundes nicht antreten kann. Der Versicherer ersetzt die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten.

Die Rücktrittskosten für die Urlaubsreise werden

  • im Tarif Komfort nicht erstattet
  • im Tarif Premium bis zu 500 €
  • im Tarif Premium plus ist eine Kostenerstattung bis zu 1.000 € möglich

Wir erstatten dir die Kosten für den Transport des versicherten Tiers an deinen Heimatort, sofern

  • eine veterinärmedizinisch erforderliche Operation durchgeführt werden muss und
  • diese Operation nicht im Ausland durchgeführt werden kann und
  • aufgrund der Dringlichkeit der Operation der Aufenthalt im Ausland vorzeitig beendet werden muss.

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt.

Nicht versichert sind Kosten für die Betreuung des versicherten Tiers während der Rückreise.
Wir leisten nur eine Entschädigung, soweit kein Ersatz über einen anderen Vertrag erlangt werden kann

Im Tarif Komfort besteht kein Versicherungsschutz.

Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder Fehlentwicklungen durch bzw. infolge von Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand, hoheitliche Eingriffe, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Erdbeben, Überschwemmung, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen eintreten. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Nicht versichert sind zudem Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund einer Krankheit, die als Epidemie oder Pandemie eingestuft ist.

Selbstbehalt bei der HanseMerkur Tierversicherung

Der Selbstbehalt beeinflusst, welcher Anteil der Kosten im Leistungsfall selbst getragen wird. Hier beantworten wir wichtige Fragen dazu, wann der Selbstbehalt anfällt, ob er nachträglich ausgeschlossen werden kann und wie er bei Behandlungen oder Operationen berücksichtigt wird.

Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz
Die Selbstbeteiligung gilt je Versicherungsjahr.

Tier-OP Versicherung
Bei Operationen wird der Selbstbehalt (auch beim Baustein Zahn) je Schadenfall fällig.

Ja, der Selbstbehalt kann nachträglich ausgeschlossen werden. Dazu müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Bitte kontaktiere deinen Ansprechpartner.

Die Selbstbeteiligung wird in der Tier-KV inkl. OP-Schutz in vereinbarter Höhe nur einmal im Versicherungsjahr fällig.
Auch wenn in einem Jahr eine Operation und allgemeine Behandlungen erfolgen.

Vertragsbeendigung bei der HanseMerkur Tierversicherung

Hier findest du Antworten zur Beendigung einer HanseMerkur Tierversicherung – zum Beispiel bei Tod oder Abgabe des Tieres, bei Kündigungsmöglichkeiten oder bei einer Vertragsbeendigung durch die HanseMerkur.

Ja, der Vertrag wird storniert, wenn das Tier verstirbt oder abgegeben wird.

Verstirbt das Tier, wird der Vertrag gegen Einreichen der Tierarztbescheinigung oder der Abmeldung von der Steuer rückwirkend zum Todestag storniert. 

Informiere uns (schriftlich) ohne die Erbringung eines Nachweises, wird der Vertrag ab Kenntnis storniert. Dasselbe gilt bei Abgabe eines Tieres.

In der Tier-KV inkl. OP-Schutz verzichtet die HanseMerkur auf das Kündigungsrecht aufgrund einer erbrachten Leistung.

Ja, innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ist eine Kündigung zur Hauptfälligkeit durch die HanseMerkur möglich.
Kündigen wir den Vertrag ordentlich nach Ablauf des 3. Versicherungsjahres, verpflichten wir uns, dir ein Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages zur Tier-Krankenversicherung Februar 2026 im Tarif Premium plus mit einer Jahreshöchstentschädigung für Allgemeine Behandlungen von 10.000 € (Operationen in unbegrenzter Höhe) für alle Versicherungsfälle pro Versicherungsjahr und einer Selbstbeteiligung in Höhe von maximal 1.000 € zu unterbreiten. In diesem Fall verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung und rechnen die bisherige Laufzeit des gekündigten Vertrages als Wartezeit und als Vertragslaufzeit an.

Wenn im bisherigen Vertrag für bestimmte Leistungen (z. B. Hilfsmittel) eine maximale Entschädigung für alle Versicherungsfälle während der Vertragslaufzeit festgelegt war, werden bereits erbrachte Leistungen bei der Berechnung im neuen Vertrag entsprechend angerechnet
(gilt nur für Tier-KV inkl. OP-Schutz, Tarif Premium plus).

Vertragsänderung bei der HanseMerkur Tierversicherung

Während der Vertragslaufzeit können sich Fragen zu Änderungen ergeben. In diesem FAQ-Bereich geht es um Tarifwechsel, die Versicherung eines zweiten Tieres, Zusatzbausteine, geänderte Haltungsformen und mögliche Anpassungen der Risikoklasse.

Dazu musst du einen neuen Antrag stellen.

Ja, du kannst in einen höherwertigen Tarif umstellen. Dazu reicht eine formlose Anfrage zur Tarifumstellung aus. Gesundheitsfragen müssen erneut beantwortet werden. Gern kontaktiere dazu deinen Ansprechpartner.

Ja, dazu reicht eine formlose Willenserklärung. Die Gesundheitsfragen müssen erneut beantwortet werden. 

Ja, diese ist unverzüglich zu melden.

Ja, eine Neueinstufung ist möglich. Bei einer Verschlechterung der Risikoklasse ist eine Beitragsanpassung möglich.

Wartezeiten bei der HanseMerkur Tier-OP Versicherung und Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz

Bei vielen Tierversicherungen gelten Wartezeiten, bevor bestimmte Leistungen beansprucht werden können. Hier erfährst du, wann die Wartezeit beginnt, welche Wartezeiten bei der HanseMerkur Tier-OP Versicherung und der Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz gelten können und ob Vorversicherungen angerechnet werden.

Die Wartezeit beginnt mit dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein als
Beginn des Versicherungsschutzes festgelegt ist. Für Versicherungsfälle innerhalb der Wartezeit leistet der Versicherer nicht.

Die allgemeine Wartezeit beträgt 1 Monat ab Versicherungsbeginn. Bei unfallbedingten Behandlungen/ Operationen entfällt die Wartezeit.

Besondere Erkrankungen/ Diagnosen

  • Tarif Premium plus: 6 Monate
  • Tarif Premium: 12 Monate

Im Tarif Komfort besteht kein Versicherungsschutz.

Prothesen und Implantate

  • Tarif Premium und Premium plus: 12 Monate

Für den Tarif Komfort besteht kein Versicherungsschutz

Goldakupunktur, Goldimplantation und Golddrahtimplantation

  • Tarif Premium plus: 12 Monate

In den Tarifen Komfort und Premium erfolgt keine Kostenerstattung.

Bestand für dich und das versicherte Tier bereits ein Tierkranken- oder Tier-OP Versicherungsvertrag bei uns und schließt der neue Tierkrankenversicherungsvertrag ohne zeitliche Unterbrechung als Folgeversicherung an diesen Vertrag an, werden die bereits abgelaufenen Wartezeiten angerechnet. Dies gilt nur, soweit die Leistungen des Vorvertrages den Leistungen des neuen Tier-Krankenversicherungsvertrages entsprechen. Die Wartezeit für den neu hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes beginnt ab dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns des neuen Vertrages.

Wartezeiten werden nicht angerechnet für Leistungsinhalte und -umfänge, die im Rahmen des Vorversicherungsvertrags nicht von uns versichert gewesen wären (z. B. aufgrund von Leistungsausschlüssen oder niedrigeren Erstattungssätzen).

Ja, für Vorsorgemaßnahmen gilt die allgemeine Wartezeit von 1 Monat.

Nein, es gelten die vertraglich vereinbarten Wartezeiten.

Kontakt und Service zur HanseMerkur Tierversicherung

Du hast deine Antwort nicht gefunden oder brauchst Unterstützung bei Antrag, Vertrag, Rechnungseinreichung oder Kostenerstattung? Über hm-tierversicherung.de erreichst du persönliche Ansprechpartner per Telefon, WhatsApp oder E-Mail – ohne anonyme Hotline und mit klaren Servicewegen.

Tierversicherung check bei hm-tierversicherung.de

Tierkompetenzteam – direkter Service für HanseMerkur Tierversicherung Kunden

Du hast Fragen zu deinem Vertrag, brauchst Hilfe im Leistungsfall oder bist mit einem Ablauf unzufrieden? Über hm-tierversicherung.de erreichst du das Tierkompetenzteam als direkten Ansprechpartner für Vertrags- und Servicefragen – ohne lange Umwege über anonyme Standardwege.

Kunden, die sich direkt für den Abschluss der HanseMerkur Tierversicherung über hm-tierversicherung.de entscheiden, profitieren von Anfang an von kurzen Servicewegen, schneller Unterstützung und einem direkten Ansprechpartner.

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Offizielles Tierkompetenzteam der HanseMerkur Tierversicherung als persönlicher Ansprechpartner für Katzenversicherung, Katzen-OP Versicherung und Katzenkrankenversicherung

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Service & Kontakt zur HanseMerkur Tierversicherung

Hier findest du die wichtigsten Servicewege zur HanseMerkur Tierversicherung über hm-tierversicherung.de. Ob direkte Betreuung durch unser Tierkompetenzteam, persönlicher Kontakt ohne anonyme Hotline, Anfrage über das Kontaktformular oder das Einreichen deiner Tierarztrechnung – du erreichst schnell den passenden Ansprechpartner für Vertrag, Service, Leistungsfall und Kostenerstattung.

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