FAQ zur HanseMerkur Tierversicherung – Beratung, Service & Online-Abschluss
FAQ Tierversicherung
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um deine Tierversicherung – verständlich erklärt und mit der Möglichkeit, direkt online bei hm-Tierversicherung abzuschließen oder uns zu kontaktieren.

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Schließe deine HanseMerkur Tierversicherung über hm-tierversicherung.de ab und erhalte persönliche Beratung, kurze Servicewege und direkte Unterstützung bei Fragen rund um deinen Vertrag.
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die HanseMerkur Tierversicherung – verständlich erklärt und direkt auf den Punkt gebracht. Ob Hundeversicherung, Katzenversicherung, Hunde-OP Versicherung, Katzen-OP Versicherung oder Tierkrankenversicherung: Wir helfen dir, den passenden Schutz besser einzuordnen, offene Fragen zu klären und bei Bedarf direkt ein Angebot anzufordern oder online abzuschließen.
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Seitenüberblick
- Direkter Service über hm-tierversicherung.de
- Allgemeine Fragen zur HanseMerkur Tierversicherung
- Altersanpassungen bei der Tierversicherung
- Ausschlüsse der Tierkrankenversicherung
- Ausschlüsse der Tier-OP Versicherung
- Definitionen wichtiger Versicherungsbegriffe
- Gesundheitsfragen vor dem Abschluss
- Gesundheitspauschale in der Tierkrankenversicherung
- Jahres-Höchstentschädigung
- Leistungsfall & Rechnung einreichen
- Leistungen & Ausschlüsse der HanseMerkur Tierversicherung
- Selbstbehalt bei der Tierversicherung
- Vertragsbeendigung
- Vertragsänderung
- Wartezeiten bei Tier-OP und Tierkrankenversicherung
- Service & Kontakt zur HanseMerkur Tierversicherung
HanseMerkur Tierversicherung über hm-tierversicherung.de – persönlicher Service nach dem Abschluss
Wenn du deine HanseMerkur Tierversicherung über hm-tierversicherung.de anfragst oder online abschließt, profitierst du von persönlicher Unterstützung statt anonymer Servicewege. Bei Fragen zu Antrag, Vertrag, Leistungen, Rechnungseinreichung oder Tarifauswahl hast du einen direkten Ansprechpartner an deiner Seite – für Hundeversicherung, Katzenversicherung, Tier-OP Versicherung und Tier-KV inkl. OP-Schutz.

Tierkompetenzteam HanseMerkur – direkte Hilfe bei Fragen
Das Tierkompetenzteam unterstützt dich bei Fragen rund um die HanseMerkur Tierversicherung – von der Auswahl des passenden Tarifs bis zur Hilfe nach dem Abschluss. So bekommst du verständliche Antworten, kurze Wege und persönliche Begleitung.

HanseMerkur Tierversicherung mit Servicezugang wählen
Bei Fragen zur HanseMerkur Tierversicherung erreichst du über hm-tierversicherung.de deinen direkten Ansprechpartner per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Besonders bei Kostenerstattung, Leistungsfragen oder dringenden Anliegen ist dieser persönliche Service ein echter Vorteil.
- Direkter Ansprechpartner mit Durchwahl
- Keine anonyme Hotline
- Erreichbar per Telefon, WhatsApp und E-Mail
- Schnelle Antworten – innerhalb von 48 Stunden
- Hilfreich bei Fragen zur Kostenerstattung oder im Notfall
- Exklusiv bei uns

Service-Card zur HanseMerkur Tierversicherung
Nach dem Online-Abschluss über hm-tierversicherung.de erhältst du deine persönliche Service-Card mit wichtigen Daten zu deinem Tier, deinem gewählten Versicherungsschutz und deinem Ansprechpartner. So hast du im Leistungsfall oder bei Rückfragen alles schnell griffbereit. Bitte beachte: Die Service-Card ist keine Versicherungskarte, sondern eine praktische Übersicht, mit der du im Notfall alle Informationen sofort griffbereit hast – auf einen Blick.
Allgemeine Fragen zur HanseMerkur Tierversicherung
Hier findest du grundlegende Antworten zur HanseMerkur Tierversicherung – vom frühestmöglichen Versicherungsbeginn bis zu wichtigen Voraussetzungen vor dem Abschluss. Die allgemeinen FAQ helfen dir, den Ablauf besser zu verstehen und die passende Absicherung für Hund oder Katze einzuordnen.
Wann ist der frühstmögliche Versicherungsbeginn?
Wenn du die Tier-OP Versicherung oder Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz heute beantragst, dann wäre der frühestmögliche Versicherungsbeginn morgen.
Kannst du eine bestehende Tier-OP Versicherung in eine Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz umstellen?
Ja, eine Umstellung ist unter Angabe der Versicherungsscheinnummer möglich. Bitte kontaktiere dazu deinen Ansprechpartner.
Muss eine Behandlung/ Operation angekündigt oder ein Kostenvoranschlag eingereicht werden?
Nein.
Gibt es eine Impfpflicht oder Ausschlüsse, wenn keine Immunisierung des Tieres erfolgt ist? (gilt für Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz)
Eine generelle Impflicht gibt es nicht.
Allerdings sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund einer der nachfolgenden Krankheiten nicht versichert, wenn keine nachgewiesene Immunisierung vorliegt:
- Hepatitis
- Katzenleukose/Katzenleukämie
- Katzenschnupfen
- Leptospirose
- Panleukopenie (Katzenseuche)
- Parvovirose
- Staupe
- Tollwut
- Zwingerhusten
Sind die Welpen der versicherten Hündin automatisch für eine bestimmte Zeit mitversichert?
Nein.
Das gilt lediglich für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Altersanpassungen bei der HanseMerkur Tierversicherung
In diesem Bereich erfährst du, ob und wann es bei der HanseMerkur Tier-OP Versicherung oder der Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz zu altersbedingten Beitragsanpassungen kommen kann. So kannst du besser einschätzen, wie sich der Beitrag im Laufe der Vertragszeit entwickeln kann.
Gibt es altersbedingte Beitragsanpassungen?
Tier-OP Versicherung: Hier gibt es keine altersbedingten Beitragsanpassungen.
Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz: Je älter die Tiere werden, desto anfälliger werden sie für Erkrankungen. Deshalb werden die Beiträge während der Vertragslaufzeit jeweils an das steigende Tieralter angepasst. Nach Vollendung des 3., 5., 7. und 9. Lebensjahres wird der Beitrag angepasst. Der angepasste Beitrag wird ab dem Beginn des auf den Geburtstag folgenden Versicherungsjahres fällig.
Die Anzahl der altersbedingten Anpassungen richtet sich u.a. nach der Tierart (Hund oder Katze) und mit welchem Eintrittsalter der Vierbeiner bei der HanseMerkur versichert wird. Die für deinen Vierbeiner geltenden altersbedingten Anpassungen kannst du dem Angebot/ deinem Versicherungsschein entnehmen.
Ausschlüsse in der HanseMerkur Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz
Nicht jede Behandlung, Operation oder Diagnose ist automatisch versichert. Hier findest du wichtige Antworten zu möglichen Ausschlüssen in der HanseMerkur Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz – zum Beispiel bei bekannten Erkrankungen, Vorerkrankungen, Vorsorgeleistungen oder bestimmten Behandlungsarten.
Bekannte Operationen, Behandlungen, Krankheiten, Unfälle, Fehlentwicklungen
Nicht versichert sind Diagnostik, Operationen und Behandlungen, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich waren.
Nicht versichert sind Diagnostik, Operationen und Behandlungen, die aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder Fehlentwicklungen notwendig werden, wenn
- dir bei Antragstellung Anzeichen oder Umstände bekannt waren oder hätten bekannt sein können, die auf eine solche Erkrankung, Verletzung oder Fehlentwicklung hindeuten (z. B. auffälliges Hinken oder Schwierigkeiten beim Aufstehen) oder
- dir das Vorliegen von Symptomen einer unbekannten Ursache bekannt war, die sich nach Antragstellung als Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung herausstellt (z. B. Erbrechen und Appetitlosigkeit als Symptome einer Nierenerkrankung)
- die Wartezeiten gemäß der Tier-Krankenversicherung noch nicht abgelaufen sind.
Fortpflanzungsprozess, Trächtigkeit, Geburt und Scheinträchtigkeit
Nicht versichert sind Diagnostik, Operationen und Behandlungen, die im Zusammenhang mit
- einer Hunde- oder Katzenzucht (auch zuchthygienische Maßnahmen),
- dem Fortpflanzungsprozess,
- der Trächtigkeit oder Scheinträchtigkeit (auch zur Verhinderung immer wiederkehrender Scheinträchtigkeit) oder
- physiologisch ablaufenden Geburten stehen.
Ein Kaiserschnitt stellt abweichend hierzu einen Versicherungsfall dar und wird von diesem Ausschluss nicht erfasst, wenn dieser wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist.
Herstellung von Rassestandards, kosmetische Operationen
Nicht versichert sind Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen oder ästhetischen bzw. kosmetischen Charakter haben. Das gilt auch für Maßnahmen am Gebiss des versicherten Tieres.
Zahn- und Zahnfleischersatz
Nicht versichert ist Zahnfleischersatz (Gingivoplastik).
Nicht versichert sind Diagnostik und Behandlungen, die nicht einem unten stehenden Versicherungsfall des Zusatztarifes Zahn entsprechen.
Zusatztarif Zahn
Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Zusatztarif Zahn bei Antragsstellung eingeschlossen wurde.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn eine veterinärmedizinisch notwendige
- Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistieren de Milchcanini, Zahnfehlstellungen, Einschleiftherapie),
- Zahnextraktion,
- Wurzelbehandlung,
- Wurzelspitzenresektion,
- Zahnfüllung,
- Versorgung einer Kieferfraktur,
- Zahnfreilegung,
- Zahnfleischentfernung (z. B. Gingivektomie, Epuliden) oder
- Entfernung einer Zahnfistel vorgenommen wird.
Zahnersatz und Überkronungen
Die HanseMerkur erstattet für Versicherungsfälle gemäß des Zusatztarifes Zahn die Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz und Überkronungen.
Kieferorthopädische Apparate
Die HanseMerkur erstattet für Versicherungsfälle gemäß des Zusatztarifes Zahn die Kosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Apparate (z. B. Zahnspangen, Dehnschrauben, Aufbissschienen und Metallbögen).
Der Zusatztarif Zahn kann nur in den Tarifen Premium und Premium plus eingeschlossen werden.
Operationen, Behandlungen und Diagnostik nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes
Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik, sofern deren Ursachen während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen
Nicht versichert sind Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die über den Umfang von Vorsorge und vorbeugenden Behandlungen hinausgehen.
Vorsorge und vorbeugende Behandlungen
Wir erstatten die Kosten einer Vorsorge oder vorbeugenden Behandlung.
Hierzu zählen ausschließlich folgende Leistungen:
- Floh- und Zeckenvorsorge,
- Wurmkuren,
- Schutzimpfungen inklusive Impfbescheinigung,
- Geriatrisches Screening (Gesundheits-Check-up speziell für ältere Tiere),
- alterstypischer Gesundheits-Check-up (regelmäßige Kontrolle der häufigsten altersbedingten Veränderungen),
- Gesundheits-Check-up (z.B. klinische Allgemeinuntersuchung, Impfstatus-Check, Überprüfung auf Reisekrankheiten),
- Futtermittelberatung,
- Kürzen der Krallen,
- Zahnreinigung (inklusive Zahnpolitur, Zahnsteinentfernung),
- Kastration (das chirurgische Entfernen von Hoden oder Eierstöcken), Sterilisation (das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge oder Eileiter) und/oder chemische Kastration (z. B. Suprelorin-Chip) (unabhängig von einer medizinischen Indikation)
- Kennzeichnung mit einem Mikrochip.
Die Vorsorge oder vorbeugende Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden.
Die Leistungen können je Versicherungsjahr bis zu einem Höchstbetrag von 100 € in Anspruch genommen werden.
Eine mit dir vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.
Das gilt nur in den Tarifen Premium und Premium plus.
Im Tarif Premium plus kann ergänzend der Zusatztarif Vorsorge plus eingeschlossen werden (Erhöhung der Vorsorgepauschale auf insgesamt 250 € jährlich, mtl. Mehrbeitrag 11,90 €).
Sachmittel und sonstige Leistungen
Nicht versichert sind die nachstehenden Leistungen oder Kosten:
- Ergänzungsfuttermittel, Vitamin- und Mineralstoffpräparate, Diätfutter, probiotische Mittel,
- Fellpflege,
- Modulator-, Fell- und Hautpflegeprodukte,
- Erstellung eines EU-Heimtierausweises
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gutachten oder sonstigen Bescheinigungen,
- psychotherapeutische Behandlungen, Behandlungen von Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltenstherapie,
- regenerative Therapien (z. B. IRAP, PRP, ACP, Stammzellen-Therapie, Hyaluronsäure-Therapie),
- Pflegemittel,
- Transportkosten über den Rücktransport aus dem Ausland hinaus,
- Wege- und Verweilgeld, Reisekosten des Tierarztes sowie Fahrtkosten für Hausbesuche,
- tierärztliche Zweitmeinungen ohne Vorliegen einer schwer wiegenden Krankheit oder OP-Diagnose,
- Leih- und Mietgebühren,
- Gerätegebühren.
Ausschlüsse in der HanseMerkur Tier-OP Versicherung
Die HanseMerkur Tier-OP Versicherung schützt vor hohen Operationskosten, enthält aber je nach Tarif bestimmte Ausschlüsse. In diesem FAQ-Bereich erklären wir, welche Erkrankungen, Diagnosen oder Leistungen nicht oder nur eingeschränkt versichert sein können.
Besondere Erkrankungen/ Diagnosen - Tarif Komfort
Ausschließlich für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden Diagnosen besteht kein Versicherungsschutz:
- Patellaluxation (Verschiebung der Kniescheibe aus dem Gleitbett),
- Ellenbogengelenksdysplasie (ED; Fehlbildung des Ellenbogengelenks),
- Isolierter Processus anconaeus (IPA; eine Ausprägung von ED),
- Fragmentierter Processus coronoideus medialis ulnae (FPC; eine Ausprägung von ED),
- Osteochondrose,
- Hüftgelenksdysplasie (HD; Fehlbildung der Hüftgelenkspfanne),
- Radius curvus (Wachstumsstörung des Unterarms),
- Umbilicalhernie (Nabelbruch),
- Dilatative Kardiomyopathie (DCM; Erkrankung des Herzmuskels),
- Persistierender Ductus arteriosus Botalli (PDA; angeborener Herzfehler),
- Ventrikelseptumdefekt (VSD; angeborener Herzfehler),
- Subaortenstenose (Verengung im Ausflusstrakt linke Herzkammer),
- Kryptorchismus (Lageanomalie des Hodens),
- Phimose (abnorme Verengung der Vorhautöffnung),
- Angeborene Ureterobstruktion (Verengung im Bereich Harnleiter),
- Palatoschisis (angeborene Gaumenspalte),
- Ektropium (auswärtsgedrehtes Lid),
- Entropium (Roll-Lid),
- Cherry Eye (Nickhautdrüsenvorfall),
- Collie Eye Anomalie (CEA; angeborene Augenerkrankung),
- Progressive Retinaatrophie (PRA; erblich bedingte Augenerkrankung),
- Portosystemischer Shunt (Lebershunt, Störung der Leberdurchblutung),
- Brachycephales Syndrom (Kurzköpfigkeit),
- MDR1-Gendefekt (genetische Störung des MDR1-Gens, das für die Produktion des Proteins P-Glykoprotein zuständig ist).
Das gilt nicht für die Tarife Premium und Premium plus.
Herstellung von Rassestandards
Nicht versichert sind Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen bzw. kosmetischen Charakter haben.
Dies gilt auch für Maßnahmen am Gebiss des Hundes oder der Katze.
Zahn- und Zahnfleischersatz
Nicht versichert ist Zahnfleischersatz (Gingivoplastik).
Nicht versichert sind Diagnostik und Behandlungen, die nicht einem unten stehenden Versicherungsfall des Zusatztarifes Zahn entsprechen.
Zusatztarif Zahn
Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Zusatztarif Zahn bei Antragsstellung eingeschlossen wurde.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn eine veterinärmedizinisch notwendige
- Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistieren de Milchcanini, Zahnfehlstellungen, Einschleiftherapie),
- Zahnextraktion,
- Wurzelbehandlung,
- Wurzelspitzenresektion,
- Zahnfüllung,
- Versorgung einer Kieferfraktur,
- Zahnfreilegung,
- Zahnfleischentfernung (z. B. Gingivektomie, Epuliden) oder
- Entfernung einer Zahnfistel vorgenommen wird.
Zahnersatz und Überkronungen
Die HanseMerkur erstattet für Versicherungsfälle gemäß des Zusatztarifes Zahn die Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz und Überkronungen.
Kieferorthopädische Apparate
Die HanseMerkur erstattet für Versicherungsfälle gemäß des Zusatztarifes Zahn die Kosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Apparate (z. B. Zahnspangen, Dehnschrauben, Aufbissschienen und Metallbögen).
Der Zusatztarif Zahn kann nur in den Tarifen Premium und Premium plus eingeschlossen werden.
Krankheiten, Unfälle, Fehlentwicklungen
Nicht versichert sind Operationen, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich waren.
Nicht versichert sind Operationen, die aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder Fehlentwicklungen notwendig werden, wenn
- dir bei Antragstellung Anzeichen oder Umstände bekannt waren oder hätten bekannt sein können, die auf eine solche Erkrankung, Verletzung oder Fehlentwicklung hindeuten (z. B. auffälliges Hinken oder Schwierigkeiten beim Aufstehen) oder
- dir das Vorliegen von Symptomen einer unbekannten Ursache bekannt war, die sich nach Antragstellung als Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung herausstellt (z. B. Erbrechen und Appetitlosigkeit als Symptome einer Nierenerkrankung)
- die Wartezeiten gemäß der Tier-OP Versicherung noch nicht abgelaufen sind.
Definitionen zur HanseMerkur Tierversicherung – wichtige Begriffe einfach erklärt
Viele Begriffe in der HanseMerkur Tierversicherung sind für den Leistungsumfang entscheidend. Hier findest du verständliche Erklärungen zu Behandlung, Diagnostik, Krankheit, Unfall, Operation, Fehlentwicklung, Heilbehandlung und Vorsorge.
Definition Allgemeine Behandlung (gilt für Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz)
Unter einer Allgemeinen Behandlung verstehen wir:
- eine Diagnostik aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Fehlentwicklung,
- eine Heilbehandlung aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Fehlentwicklung.
Wird eine allgemeine Behandlung durchgeführt, gilt jeder Tag der Leistungserbringung zur Diagnose der Erkrankung, des Unfalls oder der Fehlentwicklung und der notwendigen Heilbehandlung als Versicherungsfall.
Definition Heilbehandlung (gilt für Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz)
Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch erforderliche oder sinnvolle und verhältnismäßige Heilmaßnahme. Die Heilbehandlung muss aus veterinärmedizinischer Sicht objektiv geeignet sein, die Gesundheit des versicherten Tiers
- wiederherzustellen,
- zu verbessern oder
- eine Verschlechterung zu verhindern.
Die Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden und nach dem in Deutschland aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft erfolgen.
Versichert sind ambulante und stationäre Heilbehandlungen.
Als Heilbehandlung erkennen wir auch alternative Behandlungsmethoden unter den Voraussetzungen folgenden Voraussetzungen an.
Alternative Behandlungsmethoden
Wir übernehmen die Kosten für alternative Behandlungsmethoden. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass die Wirksamkeit und Wirkungsweise der Behandlungsmethoden veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert ist. Für ausschließlich folgende Behandlungsmethoden können Kosten erstattet werden:
- Homöopathie,
- Akupunktur,
- Akupressur,
- Lasertherapie,
- Bachblütentherapie,
- Bioresonanztherapie,
- Magnetfeldtherapie,
- Neuraltherapie,
- Phytotherapie,
- Aromatherapie,
- Hydrotherapie.
Diese Behandlungsmethoden müssen für die diagnostizierte Krankheit, Unfallfolge oder Fehlentwicklung von einem Tierarzt angewandt, verordnet oder verschrieben sein. Weiterhin müssen diese angemessen und verhältnismäßig sein.
Definition Diagnostik
Diagnostik umfasst alle Maßnahmen, die notwendig und geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Alle Maßnahmen müssen Teil der notwendigen Behandlung und Genesung des versicherten Tiers sein.
Wir erstatten die Kosten für eine erforderliche Diagnostik.
Hierzu zählen:
- klinische Untersuchungen,
- Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren (z. B. Röntgen, MRT, CT, Sonographie, Szintigraphie, Fluoroskopie),
- Laboruntersuchungen,
- Biopsie und Punktion.
Die Kosten für diagnostische Untersuchungen deines Tiers übernehmen wir, sofern diese zur Feststellung einer Krankheit oder Fehlentwicklung oder als Folge eines Unfalls notwendig sind.
Kosten für anlasslose Untersuchungen (ohne Symptome oder Vorliegen einer Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung) werden von uns nicht erstattet. Dies gilt insbesondere auch für Zuchttauglichkeitsuntersuchungen.
In der Tier-OP Versicherung ist eine Diagnostik (Voruntersuchung) nur in Zusammenhang mit einer OP versichert.
Definition Fehlentwicklung
Eine Fehlentwicklung stellt eine Abweichung vom erwünschten oder normalen Ablauf eines Entwicklungsprozesses oder eines Wachstumsvorgangs dar, der gemäß dem in Deutschland aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft pathologischen Charakter hat. Eine Fehlentwicklung kann auf angeborenen, erblich bzw. genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen.
Definition Krankheit
Eine Krankheit ist jede veterinärmedizinisch feststellbare Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Funktionen eines Tiers, die nicht durch einen Unfall oder eine Fehlentwicklung begründet ist und eine veterinärmedizinische Behandlung erfordert.
Definition Operation
Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch erforderlicher, chirurgischer Eingriff, der unter Einsatz von medizinischen Instrumenten am oder im Körper des versicherten Tiers durchgeführt wird, um dessen Gesundheitszustand wiederherzustellen.
Der Eingriff erfolgt unter Narkose, Lokalanästhesie, Sedierung oder einer Kombination aus Lokalanästhesie und Sedierung. Die Haut und das darunterliegende Gewebe muss mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Unter Operation verstehen wir auch folgende Eingriffe:
- Minimalinvasive Operationsmethoden mithilfe eines Endoskops,
- Wundversorgung durch Nähen (primäre und sekundäre Wundnaht).
Eine Punktion und eine Biopsie sind keine Operation im Sinne des Vertrags.
Definition Unfall
Ein Unfall ist ein Ereignis, welches plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tiers einwirkt und eine körperliche Schädigung nach sich zieht. Als Unfall gelten auch das Verschlucken von Fremd-/Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen).
Definition Vorsorge & vorbeugende Behandlung (gilt für Tier-KV inkl. OP-Schutz)
Eine Vorsorge (Prophylaxe) oder vorbeugende Behandlung ist eine veterinärmedizinisch sinnvolle und verhältnismäßige Diagnostik zur Früherkennung einer Krankheit oder eine veterinärmedizinisch sinnvolle und verhältnismäßige Behandlung, die zur Vermeidung einer behandlungsbedürftigen Krankheit erfolgt. Als Vorsorge oder vorbeugende Behandlung erkennen wir folgende Leistungen an:
- Floh- und Zeckenvorsorge,
- Wurmkuren,
- Schutzimpfungen inklusive Impfbescheinigung,
- Geriatrisches Screening (Gesundheits-Check-up speziell für ältere Tiere),
- alterstypischer Gesundheits-Check-up (regelmäßige Kontrolle der häufigsten altersbedingten Veränderungen),
- Gesundheits-Check-up (z.B. klinische Allgemeinuntersuchung, Impfstatus-Check, Überprüfung auf Reisekrankheiten),
- Futtermittelberatung,
- Kürzen der Krallen,
- Zahnreinigung (inklusive Zahnpolitur, Zahnsteinentfernung),
- Kastration (das chirurgische Entfernen von Hoden oder Eierstöcken), Sterilisation (das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge oder Eileiter) und/oder chemische Kastration (z. B. Suprelorin-Chip) (unabhängig von einer medizinischen Indikation)
- Kennzeichnung mit einem Mikrochip.
Die Vorsorge oder vorbeugende Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden.Die Leistungen können je Versicherungsjahr bis zu einem Höchstbetrag von 100 € in Anspruch genommen werden.
Eine mit dir vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.
Das gilt nur in den Tarifen Premium und Premium plus.
Im Tarif Premium plus kann ergänzend der Zusatztarif Vorsorge plus eingeschlossen werden (Erhöhung der Vorsorgepauschale auf insgesamt 250 € jährlich, mtl. Mehrbeitrag 11,90 €).
Leistungen Zusatztarif Vorsorge plus:
- Zuchttauglichkeitsuntersuchungen (z. B. Früherkennung einer Ellenbogengelenksdysplasie mittels Röntgen),
- Erstellung eines Body Condition Scores (BCS),
- Verhaltenstherapie (z. B. bei Ängsten, Aggressionen),
- Erstellung eines EU-Heimtierausweises,
- Erstellung eines Gesundheitszeugnisses (z. B. für Reisen in Nicht-EU-Länder oder Teilnahme an Hundeschulen),
- Vitamin- und Mineralstoffpräparate, sofern diese von einem Tierarzt verordnet wurden,
- Diätfuttermittel, sofern diese von einem Tierarzt verordnet wurden,
- Beruhigungsprodukte (z. B. Pheromon-Spray), sofern diese von einem Tierarzt verordnet wurden sowie
- Pflegemittel (z. B. Wasch- und Reinigungsmittel, Shampoos, Zahnpasta, Lotionen), sofern diese von einem Tierarzt verordnet wurden.
Gesundheitsfragen vor Abschluss der HanseMerkur Tierversicherung
Vor dem Abschluss einer HanseMerkur Tierversicherung können Gesundheitsangaben zu deinem Tier wichtig sein. Hier erfährst du, wann ein Tier als gesund gilt, wie besondere Erkrankungen oder Diagnosen berücksichtigt werden und welche Rolle diese Angaben für den Versicherungsschutz spielen.
Wann gilt dein Tier als gesund?
Frage zum Gesundheitszustand
Wir können nur gesunde Tiere versichern. Kannst du bestätigen, dass dein Tier gesund ist?
Dein Tier ist bei Abschluss gesund, wenn
- keine Erkrankung bekannt oder tierärztlich festgestellt ist und
- keine akute Behandlung erfolgt und
- keine Operation oder Behandlung ärztlich geplant oder angeraten ist und
- in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung kein operativer Eingriff vorgenommen wurde (Ausnahme: Kastration und Sterilisation) und
- es keine bestehenden Symptome oder keine Vorschädigung einer bekannten oder unbekannten Ursache hat und
- keine angeborenen, erblich, genetisch bedingten oder erworbenen anatomischen Fehlentwicklungen bekannt oder tierärztlich festgestellt sind, insbesondere keine Dysplasien, Behinderungen, Fehlbildungen oder anormalen Herzgeräusche.
Wie werden besondere Erkrankungen/ Diagnosen des Tieres berücksichtigt?
Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz
Für besondere Erkrankungen/ Diagnosen, die vor Antragstellung nicht bekannt sind und erst während der Vertragslaufzeit auftreten, sind die Behandlungskosten
- im Tarif Komfort nicht versichert
- im Tarif Premium bis 5.000 € während der gesamten Vertragslaufzeit versichert. Die Wartezeit beträgt 12 Monate.
- im Tarif Premium plus unbegrenzt versichert. Die Wartezeit beträgt 6 Monate
Tier-OP Versicherung
- Tarif Komfort nicht versichert
- Tarif Premium bis 5.000 € während der gesamten Vertragslaufzeit versichert. Die Wartezeit beträgt 12 Monate.
- Tarif Premium plus unbegrenzt versichert. Die Wartezeit beträgt 6 Monate
Gelten die 5.000 € je besonderer Erkrankung/ Diagnose?
Nein.
Tarif Komfort: Nicht versichert.
Tarif Premium: Die 5.000 € gelten in Summe für alle Fehlentwicklungen während der gesamten Vertragslaufzeit.
Tarif Premium plus: Jahreshöchstentschädigung unbegrenzt
Gesundheitspauschale in der HanseMerkur Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz
Die Gesundheitspauschale ist eine Leistung der HanseMerkur Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz. In diesem FAQ-Bereich beantworten wir häufige Fragen zur Nutzung, Auszahlung, Abrechnung und dazu, ob bestimmte Vorsorge- oder Behandlungsleistungen darunterfallen können.
Was beinhaltet die Gesundheitspauschale?
Die Gesundheitspauschale beinhaltet einen Betrag von jährlich 100 €, der im Versicherungsjahr (z.B. 01.04. – 31.03., nicht pro Kalenderjahr) für Vorsorge & vorbeugende Behandlungen ausgegeben werden kann. Es wird keine freiwillig vereinbarte Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.
Mit dem Zusatztarif Vorsorge plus (gilt nur für Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz, Tarif Premium plus) kann die Gesundheitspauschale auf insgesamt 250 € jährlich je Versicherungsjahr erhöht werden (mtl. Mehrbeitrag für den Zusatztarif Vorsorge plus 11,90 €).
Kann die Gesundheitspauschale in Höhe von 100 € ausgezahlt werden?
Nein
Kann ein Kastrations-Chip über die Gesundheitspauschale abgerechnet werden?
Ja, dieser ist im Rahmen der Gesundheitspauschale mitversichert.
Fällt die Gesundheitspauschale unter die Wartezeit?
Ja, die Wartezeit beträgt wie bei allgemeinen Behandlungen 1 Monat.
Jahres-Höchstentschädigung bei der HanseMerkur Tierversicherung
Die Jahres-Höchstentschädigung legt fest, bis zu welchem Betrag Leistungen innerhalb eines Versicherungsjahres erstattet werden können. Hier findest du Antworten zur HanseMerkur Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz und zur HanseMerkur Tier-OP Versicherung.
Jahreshöchstentschädigung in der Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz
Jahreshöchstentschädigung Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz
- Tarif Komfort: Jahreshöchstentschädigung 2.500 € jährlich je Versicherungsjahr für allgemeine Behandlungen & Operationen
- Tarif Premium: Jahreshöchstentschädigung 5.000 € jährlich je Versicherungsjahr für allgemeine Behandlungen & Operationen
- Tarif Premium plus: Jahreshöchstentschädigung unbegrenzt für allgemeinen Behandlungen & Operationen
Jahreshöchstentschädigung in der Tier-OP Versicherung
Jahreshöchstentschädigung Tier-OP Versicherung
- Tarif Komfort: Jahreshöchstentschädigung 2.500 € jährlich je Versicherungsjahr für Operationen
- Tarif Premium: Jahreshöchstentschädigung 5.000 € jährlich je Versicherungsjahr für Operationen
- Tarif Premium plus: Jahreshöchstentschädigung unbegrenzt für Operationen
Leistungsfall – Tierarztrechnung einreichen und Erstattung erhalten
Wenn dein Tier behandelt oder operiert wurde, ist die richtige Einreichung der Rechnung wichtig. Hier erklären wir, wie du bei der HanseMerkur Tierversicherung Tierarztrechnungen einreichen kannst, welche Fristen relevant sind und wie ein Selbstbehalt berücksichtigt wird.
Wie kannst du Tierarztrechnungen einreichen?
Nutze unsere ServiceApp zum Einreichen von Tierarztrechnungen. Alternativ kannst du Rechnungen auch unter dem Uploadlink unter Angabe deines Namens und der Versicherungsscheinnummer hochladen.
Bis wann musst du die Rechnungen einreichen?
Die Rechnung musst du innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungsstellung in der Schadenabteilung eingereicht haben.
Wie wird die Selbstbeteiligung in Abzug gebracht?
Die Selbstbeteiligung wird direkt abgezogen. Ausgezahlt wird die Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und der Selbstbeteiligung. Ist der Rechnungsbetrag geringer als die Selbstbeteiligung, werden die nachfolgenden Rechnungen bis zum Erreichen der Selbstbeteiligung addiert und erst dann der darüberliegende Betrag erstattet.
Leistungen und Ausschlüsse der HanseMerkur Tierversicherung
n diesem Abschnitt findest du häufige Fragen zu versicherten Leistungen, Medikamenten, Operationen, Nachbehandlungen, stationärer Unterbringung, Vorsorge, Zahnbehandlungen und weiteren Kosten. So kannst du besser einschätzen, welche Leistungen je nach Tarif der HanseMerkur Tierversicherung relevant sein können.
Medikamente - welche Kosten werden übernommen?
Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz
Medikamente sind versichert, wenn diese vom Tierarzt verschrieben werden und auf Grund einer Erkrankung, einer Fehlentwicklung, eines Unfalls oder einer Operation eingenommen werden müssen.
Tier-OP Versicherung
Medikamente sind versichert als Nachbehandlung einer veterinärmedizinisch notwendigen Operation. Der Zeitraum der Kostenerstattung richtet sich nach dem Tarif:
- Tarif Komfort: Kostenerstattung bis zu 15 Tage nach der OP
- Tarif Premium: Kostenerstattung bis zu 30 Tage nach der OP
- Tarif Premium plus: Kostenerstattung bis zu 60 Tage nach der OP
Tier-OP Versicherung - Welche Kosten sind vor der OP versichert?
Es werden die Kosten ersetzt, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
Kosten für operationsvorbereitende Untersuchungen
Wir ersetzen dir die Kosten des letzten operationsvorbereitenden Untersuchungs- und/oder Behandlungstages vor der Operation sowie vorbereitende Untersuchungen und/oder Behandlungen am Operationstag. Die Kosten für diagnostische Untersuchungen deines Tiers übernehmen wir, sofern diese zur Feststellung einer Krankheit oder Fehlentwicklung oder als Folge eines Unfalls vor der Operation notwendig sind.
Als vorbereitende Untersuchung gelten:
- klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren (z. B. Röntgen, MRT, CT, Sonografie, Szintigrafie, Fluoroskopie),
- Laboruntersuchungen sowie
- Biopsie und Punktion.
Wird die Operation nicht durchgeführt oder erfolgen weitere Untersuchungen oder Behandlungen vor der Operation, erhälst du von uns keine Leistungen gemäß den Regelungen für Operationen. Kosten für anlasslose Untersuchungen (ohne Symptome oder Vorliegen einer Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung) werden von uns nicht erstattet. Dies gilt insbesondere auch für Zuchttauglichkeitsuntersuchungen.
Tier-OP Versicherung - Welche Kosten werden für die Nachbehandlung nach der OP übernommen?
Es werden die Kosten in der Tier-OP Versicherung ersetzt, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
Kosten für eine Nachbehandlung nach einer Operation
Dies sind Kosten für die notwendige Behandlung nach einer Operation, um die Gesundheit des Hundes oder der Katze wieder herzustellen oder zu verbessern. Die Kosten werden längstens
- Tarif Komfort: Kostenerstattung bis zu 15 Tage nach der OP
- Tarif Premium: Kostenerstattung bis zu 30 Tage nach der OP
- Tarif Premium plus: Kostenerstattung bis zu 60 Tage nach der OP
erstattet.
In Abhängigkeit deiner Tarifwahl werden die Kosten einer Nachbehandlung nach der Operation längstens bis zum oben aufgeführten Kalendertag nach einer Operation, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt, erstattet. Die Kosten für Nachbehandlungen über die Dauer des Kalendertags hinaus werden von uns nicht erstattet.
Tier-OP Versicherung - Sind besondere Erkrankungen/ Diagnosen bei der HanseMerkur mitversichert?
In den Produktvarianten „Premium“ und „Premium plus“ sind besondere Erkrankungen/ Diagnosen versichert.
- Tarif Premium: Besondere Wartezeit 12 Monate; Für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden Diagnosen übernehmen wir nach Ablauf der besonderen Wartezeit die Kosten bis zu 5.000 € insgesamt für alle Versicherungsfälle. Dieser maximale Erstattungsbetrag gilt insgesamt für alle genannten Diagnosen deines Tiers und bezieht sich auf alle für dein Tier geschlossenen Tier-Kranken- oder Tier-OP Versicherungsverträge bei uns. Die Begrenzung umfasst sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Diagnose stehen.
- Tarif Premium plus: Besondere Wartezeit 6 Monate, Jahreshöchstentschädigung unbegrenzt
Besondere Erkrankungen / Diagnosen
Ausschließlich für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden Diagnosen leisten wir für die Kosten erst nach Ablauf der besonderen Wartezeit:
- Patellaluxation (Verschiebung der Kniescheibe aus dem Gleitbett),
- Ellenbogengelenksdysplasie (ED; Fehlbildung des Ellenbogengelenks),
- Isolierter Processus anconaeus (IPA; eine Ausprägung von ED),
- Fragmentierter Processus coronoideus medialis ulnae (FPC; eine Ausprägung von ED),
- Osteochondrose,
- Hüftgelenksdysplasie (HD; Fehlbildung der Hüftgelenkspfanne),
- Radius curvus (Wachstumsstörung des Unterarms),
- Umbilicalhernie (Nabelbruch),
- Dilatative Kardiomyopathie (DCM; Erkrankung des Herzmuskels),
- Persistierender Ductus arteriosus Botalli (PDA; angeborener Herzfehler),
- Ventrikelseptumdefekt (VSD; angeborener Herzfehler),
- Subaortenstenose (Verengung im Ausflusstrakt linke Herzkammer),
- Kryptorchismus (Lageanomalie des Hodens),
- Phimose (abnorme Verengung der Vorhautöffnung),
- Angeborene Ureterobstruktion (Verengung im Bereich Harnleiter),
- Palatoschisis (angeborene Gaumenspalte),
- Ektropium (auswärtsgedrehtes Lid),
- Entropium (Roll-Lid),
- Cherry Eye (Nickhautdrüsenvorfall),
- Collie Eye Anomalie (CEA; angeborene Augenerkrankung),
- Progressive Retinaatrophie (PRA; erblich bedingte Augenerkrankung),
- Portosystemischer Shunt (Lebershunt, Störung der Leberdurchblutung),
- Brachycephales Syndrom (Kurzköpfigkeit),
- MDR1-Gendefekt (genetische Störung des MDR1-Gens, das für die Produktion des Proteins P-Glykoprotein zuständig ist).
Im Tarif Komfort sind besondere Erkrankungen/ Diagnosen ausgeschlossen.
Tier-OP Versicherung - Werden die Kosten für die stationäre Unterbringung nach der Operation übernommen?
Es werden die Kosten in der Tier-OP Versicherung ersetzt, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
Kosten für eine stationäre Unterbringung nach einer Operation
Dies sind Kosten für die Unterbringung in einer Tierklinik oder einer Tierarztpraxis, um die Genesung des Hundes oder der Katze medizinisch sicherzustellen.
Die Kosten werden längstens
- Tarif Komfort: Kostenerstattung bis zu 15 Tage nach der OP
- Tarif Premium: Kostenerstattung bis zu 30 Tage nach der OP
- Tarif Premium plus: Kostenerstattung bis zu 60 Tage nach der OP
erstattet.
In Abhängigkeit deiner Tarifwahl werden die Kosten einer stationären Unterbringung nach der Operation längstens bis zum oben aufgeführten Kalendertag nach einer Operation, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt, erstattet. Die Kosten für stationäre Unterbringungen über die Dauer des Kalendertags hinaus werden von uns nicht erstattet
Minimalinvasive Operationsmethoden
Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz
Ja, bedingungsgemäß sind auch minimalinvasive Operationsmethoden versichert, wenn diese mithilfe eines Endoskops angewandt werden. Biopsie und Punktion fällt nicht unter den Operationsbegriff.
Tier-OP Versicherung
Unter Operation verstehen wir auch folgende Eingriffe:
- Minimalinvasive Operationsmethoden mithilfe eines Endoskops.
Eine Punktion und eine Biopsie sind keine Operation im Sinne des Vertrags.
Kaiserschnitt
Ein Kaiserschnitt ist mitversichert, wenn dieser wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist.
Was ist generell NICHT versichert?
Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich sind.
Ebenfalls nicht versichert sind Operationen, Behandlungen, Diagnostik, die weder auf eine Krankheit, einen Unfall oder eine Fehlentwicklung zurückzuführen sind.
Zählen Vorsorgeuntersuchungen & Impfungen zu angeratenen Behandlungen.
Nein.
Ist eine Kastration/Sterilisation mitversichert?
Ja, die HanseMerkur übernimmt die Kostenerstattung für eine operative Kastration (das chirurgische Entfernen von Hoden oder Eierstöcken) oder Sterilisation (das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge oder Eileiter) des versicherten Tiers. Die Leistung erbringen wir, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.
Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz
Ist diese nicht medizinisch angeraten, kann diese im Rahmen der Gesundheitspauschale abgerechnet werden (gilt für Tarif Premium und Premium plus).
Tier-OP Versicherung
Unabhängig von einer medizinischen Indikation für eine operative Kastration oder Sterilisation beteiligen wir uns an deren Kosten mit einem Betrag in Höhe von einmalig maximal 100 € (gilt für Tarif Premium plus).
Operationen, Behandlungen und Diagnostik an Zähnen und Kieferanomalien
Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik an Zähnen, Zahnwurzeln und bei Kieferanomalien deines Tieres.
Hast du den Zusatztarif Zahn mit uns vereinbart, sind veterinärmedizinisch notwendige
- Korrekturen von Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistieren de Milchcanini, Zahnfehlstellungen, Einschleiftherapie),
- Zahnextraktionen,
- Wurzelbehandlungen,
- Wurzelspitzenresektionen,
- Zahnfüllungen,
- Versorgung einer Kieferfraktur,
- Zahnfreilegungen,
- Zahnfleischentfernungen (z. B. Gingivektomie, Epuliden) oder
- Entfernung einer Zahnfistel
erstattungsfähig.
Zahnersatz und Überkronungen sowie Kieferorthopädische Apparate
Ist der Zusatztarif Zahn eingeschlossen, erstattet die HanseMerkur für o.g. Versicherungsfälle die Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz und Überkronungen sowie die Kosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Apparate (z. B. Zahnspangen, Dehnschrauben, Aufbissschienen und Metallbögen).
Der Einschluss des Zusatztarifes Zahn ist nur in den Tarifen Premium und Premium plus möglich.
Veterinärmedizinisch notwendige Mundreinigung bzw. Zahnsteinentfernung vor einer OP
Die Kosten für eine Zahnreinigung oder Zahnsteinentfernung über nehmen wir im Rahmen des Zusatztarifs Zahn nur, wenn diese im Zusammenhang mit einem in diesem Zusatztarif versicherten Versicherungsfall durchgeführt wird. Voraussetzung ist, dass die Zahnreinigung oder Zahnsteinentfernung medizinisch notwendig ist.
Für die Kostenerstattung der Zahn-OP muss der Zahnbaustein im Versicherungsschutz eingeschlossen sein.
Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz
Erfolgt die Zahnreinigung oder Zahnsteinentfernung nicht im Zusammenhang mit einem in diesem Zusatztarif Zahn versicherten Versicherungsfall, richtet sich deren Erstattung nach Vorsorge und vorbeugenden Behandlungen.
Können Operationen/ Behandlungen im Ausland vorgenommen werden?
Ja, Operationen/ Behandlungen können auch im Ausland durchgeführt werden.
Die HanseMerkur gewährt während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland jeweils bis zu 12 Monate ab Ausreisedatum Versicherungsschutz weltweit. Bei einer Behandlung im Ausland ist eine Erstattung auf die in Deutschland geltende Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) begrenzt.
Für die Prüfung des Versicherungsfalls ist auf unser Verlangen eine Tierarztrechnung in englischer Sprache vorzulegen.
Wir gewähren keinen Versicherungsschutz, wenn der Auslandsaufenthalt einzig dem Zweck der Behandlung oder Operation dient.
Werden die Kosten für ein von der HanseMerkur angefordertes tierärztliches Gutachten erstattet?
Ja.
- Adressiert der Tierarzt die Rechnung an Dich als Tierhalter des versicherten Tieres, kannst Du die Rechnung bei der HanseMerkur einreichen. Die Kostenerstattung erfolgt dann direkt an Dich.
- Der Tierarzt kann das von der HanseMerkur angeforderte Gutachten auch direkt mit der HanseMerkur abrechnen. Dann erfolgt die Kostenerstattung direkt an den Tierarzt.
Sind vorbeugende Untersuchungen bei Trächtigkeit versichert?
Nein.
Goldimplantate - sind diese versichert?
Ja, wir leisten im Versicherungsfall auch für Goldakupunktur, Goldimplantation oder Golddrahtimplantation, wenn diese durch einen Tierarzt durchgeführt, angeordnet oder verschrieben werden. Für Prothesen und Implantate sowie Goldakupunktur, Goldimplantation und Golddrahtimplantation leisten wir bis zu einem Höchstbetrag von 500 € für alle Versicherungsfälle. Dieser maximale Erstattungsbetrag bezieht sich auf alle für dich und dein Tier geschlossenen Tier-Kranken- oder Tier-OP Versicherungsverträge bei uns.
Für Prothesen und Implantate sowie Goldakupunktur, Goldimplantation und Golddrahtimplantation vereinbaren wir abweichend eine Wartezeit von 12 Monaten ab Versicherungsbeginn mit dir.
Dies gilt in diesem Zusammenhang abweichend auch für Versicherungsfälle aufgrund von Unfällen.
Versicherungsschutz besteht für
- Prothesen und Implantate in den Tarifen Premium und Premium plus
- Goldakupunktur, Goldimplantation und Golddrahtimplantation nur im Tarif Premium plus
Schneiden & Kürzen von Krallen
Das Schneiden und Kürzen der Krallen ist nur im Rahmen der Gesundheitspauschale in der Tier-KV inkl. OP-Schutz mitversichert.
Zuchttauglichkeitsuntersuchungen (gilt für Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz)
Ist der Zusatztarif Vorsorge plus im Versicherungsschutz eingeschlossen, erhöht sich die Gesundheitspauschale für vorsorglich und vorbeugende Behandlungen auf insgesamt 250 € jährlich je Versicherungsjahr.
Abweichend zu den allgemeinen Regelungen für Zuchttauglichkeitsuntersuchungen, erstattet die HanseMerkur im Zusatztarif Vorsorge Plus die Kosten auch für folgende Maßnahmen
- für Zuchttauglichkeitsuntersuchungen (z. B. Früherkennung einer Ellenbogengelenksdysplasie mittels Röntgen)
Eine mit dir vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.
In den Tarifen Komfort und Premium kann der Zusatztarif Vorsorge plus nicht eingeschlossen werden.
(gilt für Tier-KV inkl. OP-Schutz, Tarif Premium plus)
Verhaltenstherapien & Behandlungen von Verhaltensauffälligkeiten (gilt für Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz)
Im Rahmen des optionalen Bausteins Vorsorge plus können auch abweichend Leistungen für Verhaltenstherapie (z. B. bei Ängsten, Aggressionen) in Anspruch genommen werden.
Der Zusatztarif Vorsorge plus erhöht den Höchstbetrag der Kostenerstattung für vorsorgliche und vorbeugende Behandlung auf insgesamt 250 € jährlich je Versicherungsjahr.
Eine mit dir vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.
Der Zusatztarif Vorsorge plus kann nur im Tarif Premium plus (Tierkrankenverwsicherung inkl. OP-Schutz) optional eingeschlossen werden.
Tierarztpflicht, Durchführungsstandard
Für Operationen, Behandlungen und Diagnostik, die nicht durch einen Tierarzt vorgenommen werden, besteht kein Versicherungsschutz. Für einzelne Leistungen können abweichende Regelungen vereinbart sein.
Die Operation, Behandlung oder Diagnostik muss nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen. Die Operation, Behandlung oder Diagnostik muss medizinisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein.
Die notwendige Maßnahme muss von einem Tierarzt, der am Behandlungsort zugelassen ist, empfohlen und durchgeführt werden.
Rücktrittskosten bei Nichtantritt einer Urlaubsreise
Rücktrittskosten für den Nichtantritt einer Urlaubsreise
Dies sind Kosten, die entstehen, wenn der Versicherungsnehmer eine gebuchte Urlaubsreise aufgrund einer unfallbedingten erforderlichen Operation des versicherten Hundes nicht antreten kann. Der Versicherer ersetzt die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten.
Die Rücktrittskosten für die Urlaubsreise werden
- im Tarif Komfort nicht erstattet
- im Tarif Premium bis zu 500 €
- im Tarif Premium plus ist eine Kostenerstattung bis zu 1.000 € möglich
Rücktransport aus dem Ausland
Wir erstatten dir die Kosten für den Transport des versicherten Tiers an deinen Heimatort, sofern
- eine veterinärmedizinisch erforderliche Operation durchgeführt werden muss und
- diese Operation nicht im Ausland durchgeführt werden kann und
- aufgrund der Dringlichkeit der Operation der Aufenthalt im Ausland vorzeitig beendet werden muss.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt.
Nicht versichert sind Kosten für die Betreuung des versicherten Tiers während der Rückreise.
Wir leisten nur eine Entschädigung, soweit kein Ersatz über einen anderen Vertrag erlangt werden kann
Im Tarif Komfort besteht kein Versicherungsschutz.
Weitere Ausschlüsse
Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder Fehlentwicklungen durch bzw. infolge von Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand, hoheitliche Eingriffe, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Erdbeben, Überschwemmung, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen eintreten. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Nicht versichert sind zudem Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund einer Krankheit, die als Epidemie oder Pandemie eingestuft ist.
Selbstbehalt bei der HanseMerkur Tierversicherung
Der Selbstbehalt beeinflusst, welcher Anteil der Kosten im Leistungsfall selbst getragen wird. Hier beantworten wir wichtige Fragen dazu, wann der Selbstbehalt anfällt, ob er nachträglich ausgeschlossen werden kann und wie er bei Behandlungen oder Operationen berücksichtigt wird.
Selbstbehalt - wann wird diese fällig?
Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz
Die Selbstbeteiligung gilt je Versicherungsjahr.
Tier-OP Versicherung
Bei Operationen wird der Selbstbehalt (auch beim Baustein Zahn) je Schadenfall fällig.
Kann der Selbstbehalt nachträglich ausgeschlossen werden?
Ja, der Selbstbehalt kann nachträglich ausgeschlossen werden. Dazu müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Bitte kontaktiere deinen Ansprechpartner.
Wie wird der Selbstbehalt fällig, wenn in einem Jahr eine Operation und eine Behandlung durchgeführt wird (gilt nur für Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz)?
Die Selbstbeteiligung wird in der Tier-KV inkl. OP-Schutz in vereinbarter Höhe nur einmal im Versicherungsjahr fällig.
Auch wenn in einem Jahr eine Operation und allgemeine Behandlungen erfolgen.
Vertragsbeendigung bei der HanseMerkur Tierversicherung
Hier findest du Antworten zur Beendigung einer HanseMerkur Tierversicherung – zum Beispiel bei Tod oder Abgabe des Tieres, bei Kündigungsmöglichkeiten oder bei einer Vertragsbeendigung durch die HanseMerkur.
Wird der Vertrag beendet, wenn mein Tier verstirbt oder abgegeben wird?
Ja, der Vertrag wird storniert, wenn das Tier verstirbt oder abgegeben wird.
Verstirbt das Tier, wird der Vertrag gegen Einreichen der Tierarztbescheinigung oder der Abmeldung von der Steuer rückwirkend zum Todestag storniert.
Informiere uns (schriftlich) ohne die Erbringung eines Nachweises, wird der Vertrag ab Kenntnis storniert. Dasselbe gilt bei Abgabe eines Tieres.
Kann die HanseMerkur den Vertrag aufgrund einer Leistungszahlung kündigen?
In der Tier-KV inkl. OP-Schutz verzichtet die HanseMerkur auf das Kündigungsrecht aufgrund einer erbrachten Leistung.
Kann der Vertrag von der HanseMerkur innerhalb der ersten 3 Jahre gekündigt werden?
Ja, innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ist eine Kündigung zur Hauptfälligkeit durch die HanseMerkur möglich.
Kündigen wir den Vertrag ordentlich nach Ablauf des 3. Versicherungsjahres, verpflichten wir uns, dir ein Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages zur Tier-Krankenversicherung Februar 2026 im Tarif Premium plus mit einer Jahreshöchstentschädigung für Allgemeine Behandlungen von 10.000 € (Operationen in unbegrenzter Höhe) für alle Versicherungsfälle pro Versicherungsjahr und einer Selbstbeteiligung in Höhe von maximal 1.000 € zu unterbreiten. In diesem Fall verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung und rechnen die bisherige Laufzeit des gekündigten Vertrages als Wartezeit und als Vertragslaufzeit an.
Wenn im bisherigen Vertrag für bestimmte Leistungen (z. B. Hilfsmittel) eine maximale Entschädigung für alle Versicherungsfälle während der Vertragslaufzeit festgelegt war, werden bereits erbrachte Leistungen bei der Berechnung im neuen Vertrag entsprechend angerechnet
(gilt nur für Tier-KV inkl. OP-Schutz, Tarif Premium plus).
Vertragsänderung bei der HanseMerkur Tierversicherung
Während der Vertragslaufzeit können sich Fragen zu Änderungen ergeben. In diesem FAQ-Bereich geht es um Tarifwechsel, die Versicherung eines zweiten Tieres, Zusatzbausteine, geänderte Haltungsformen und mögliche Anpassungen der Risikoklasse.
Du möchtest ein zweites Tier versichern
Dazu musst du einen neuen Antrag stellen.
Kannst du in einen höherwertigen Tarif umstellen?
Ja, du kannst in einen höherwertigen Tarif umstellen. Dazu reicht eine formlose Anfrage zur Tarifumstellung aus. Gesundheitsfragen müssen erneut beantwortet werden. Gern kontaktiere dazu deinen Ansprechpartner.
Kannst du den Tarifbaustein Zahn nachträglich in den bestehenden Vertrag einschließen?
Ja, dazu reicht eine formlose Willenserklärung. Die Gesundheitsfragen müssen erneut beantwortet werden.
Musst du die geänderte Haltungsform bei Katzen (z.B. Wohnungshaltung in Freigänger) melden?
Ja, diese ist unverzüglich zu melden.
Kann sich die Risikoklasse des versicherten Tieres während der Vertragslaufzeit ändern?
Ja, eine Neueinstufung ist möglich. Bei einer Verschlechterung der Risikoklasse ist eine Beitragsanpassung möglich.
Wartezeiten bei der HanseMerkur Tier-OP Versicherung und Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz
Bei vielen Tierversicherungen gelten Wartezeiten, bevor bestimmte Leistungen beansprucht werden können. Hier erfährst du, wann die Wartezeit beginnt, welche Wartezeiten bei der HanseMerkur Tier-OP Versicherung und der Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz gelten können und ob Vorversicherungen angerechnet werden.
Wann beginnt die Wartezeit?
Die Wartezeit beginnt mit dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein als
Beginn des Versicherungsschutzes festgelegt ist. Für Versicherungsfälle innerhalb der Wartezeit leistet der Versicherer nicht.
Tierkrankenversicherung inkl. OP Schutz & Tier-OP Versicherung - Welche Wartezeiten gibt es?
Die allgemeine Wartezeit beträgt 1 Monat ab Versicherungsbeginn. Bei unfallbedingten Behandlungen/ Operationen entfällt die Wartezeit.
Besondere Erkrankungen/ Diagnosen
- Tarif Premium plus: 6 Monate
- Tarif Premium: 12 Monate
Im Tarif Komfort besteht kein Versicherungsschutz.
Prothesen und Implantate
- Tarif Premium und Premium plus: 12 Monate
Für den Tarif Komfort besteht kein Versicherungsschutz
Goldakupunktur, Goldimplantation und Golddrahtimplantation
- Tarif Premium plus: 12 Monate
In den Tarifen Komfort und Premium erfolgt keine Kostenerstattung.
Entfällt die Wartezeit bei Umstellung der Tier-OP in die Tierkrankenversicherung?
Bestand für dich und das versicherte Tier bereits ein Tierkranken- oder Tier-OP Versicherungsvertrag bei uns und schließt der neue Tierkrankenversicherungsvertrag ohne zeitliche Unterbrechung als Folgeversicherung an diesen Vertrag an, werden die bereits abgelaufenen Wartezeiten angerechnet. Dies gilt nur, soweit die Leistungen des Vorvertrages den Leistungen des neuen Tier-Krankenversicherungsvertrages entsprechen. Die Wartezeit für den neu hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes beginnt ab dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns des neuen Vertrages.
Wartezeiten werden nicht angerechnet für Leistungsinhalte und -umfänge, die im Rahmen des Vorversicherungsvertrags nicht von uns versichert gewesen wären (z. B. aufgrund von Leistungsausschlüssen oder niedrigeren Erstattungssätzen).
Gilt für Vorsorgemaßnahmen eine allgemeine Wartezeit (gilt für Tierkrankenversicherung inkl. OP-Schutz)?
Ja, für Vorsorgemaßnahmen gilt die allgemeine Wartezeit von 1 Monat.
Wird eine Vorversicherung einer anderen Gesellschaft auf die Wartezeit angerechnet?
Nein, es gelten die vertraglich vereinbarten Wartezeiten.
Kontakt und Service zur HanseMerkur Tierversicherung
Du hast deine Antwort nicht gefunden oder brauchst Unterstützung bei Antrag, Vertrag, Rechnungseinreichung oder Kostenerstattung? Über hm-tierversicherung.de erreichst du persönliche Ansprechpartner per Telefon, WhatsApp oder E-Mail – ohne anonyme Hotline und mit klaren Servicewegen.

Tierkompetenzteam – direkter Service für HanseMerkur Tierversicherung Kunden
Du hast Fragen zu deinem Vertrag, brauchst Hilfe im Leistungsfall oder bist mit einem Ablauf unzufrieden? Über hm-tierversicherung.de erreichst du das Tierkompetenzteam als direkten Ansprechpartner für Vertrags- und Servicefragen – ohne lange Umwege über anonyme Standardwege.
Kunden, die sich direkt für den Abschluss der HanseMerkur Tierversicherung über hm-tierversicherung.de entscheiden, profitieren von Anfang an von kurzen Servicewegen, schneller Unterstützung und einem direkten Ansprechpartner.
Deine Vorteile
hm-tierversicherung.de
- Direkter Ansprechpartner bei Vertragsfragen
- Schnelle Hilfe bei Serviceproblemen
- Unterstützung bei Fragen zur Kostenerstattung
- Persönlicher Serviceweg für bestehende Kunden
- Direkter Service ab Abschluss über hm-tierversicherung.de
Exklusiv: Service-Card
Persönlicher Service über
hm-tierversicherung.de
Schnell erreichbar, wenn es darauf ankommt
- Telefonische Durchwahl statt Warteschleife
- Kontakt per WhatsApp, E-Mail oder Telefon
- Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden
- Kurze Wege bei dringenden Anliegen
- Persönliche Begleitung statt wechselnder Kontakte
Service & Kontakt zur HanseMerkur Tierversicherung
Hier findest du die wichtigsten Servicewege zur HanseMerkur Tierversicherung über hm-tierversicherung.de. Ob direkte Betreuung durch unser Tierkompetenzteam, persönlicher Kontakt ohne anonyme Hotline, Anfrage über das Kontaktformular oder das Einreichen deiner Tierarztrechnung – du erreichst schnell den passenden Ansprechpartner für Vertrag, Service, Leistungsfall und Kostenerstattung.


